Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE
Frage zu Lohnabrechnung?

Laut Vertrag und mündl. Vereinbarung sollte mein Lohn 1400 Netto sein (für den Anfang). Es wurde auch jeden der bisherigen 5 Monate auf dem Konto überwiesen. Jetzt bekam ich nach langer Zeit endlich die Lohnabrechnungen und musste erst drauf unterschreiben. Ich wies den Arbeitgeber darauf hin dass die Beträge gar nicht stimmen, denn wir hatten 1.400 Netto abgemacht aber da stehen andere Beträge. Sehr wenig auf Netto und Brutto, dafür extra Zuschläge die ich gar nicht bekam, damit der Auszahlungsbetrag mMn künstlich erhöht wird.

So verliere ich aber viel von der Rentenversicherung oder? Dafür spart der AG einiges.

Arbeitgeber meint es stimmt alles und es ist sehr schwer es so zu machen dass 1400 Netto drauf steht und dass es nochmal einige Zeit dauern würde.

Mein Fehler war dass ich sie unterschrieben habe, ich bin dumm und kann es nicht ändern.

Frage 1: Liege ich richtig dass mich der AG abzockt so dass er weniger Steuer zahlen muss?

Frage 2: Kann ich noch darauf bestehen mir richtige Lohnabrechnungen zu geben oder sogar klagen da auf dem Vertrag 1400 Netto steht obwohl ich aber auf den Lohnabrechn. schon unterschrieben habe?

Was würdet ihr tun? Bin kurz davor fristlos zu kündigen oder nicht zur Arbeit zu erscheinen und mich fristlos kündigen zu lassen. Keine Lust mich abzocken zu lassen. Habe 3 Wochen mit vielen Schmerzen gearbeitet anstatt Krank zu melden weil ich korrekt bin und dann werde ich so behandelt.

Gehalt, Recht, Lohnabrechnung

Meistgelesene Fragen zum Thema Lohnabrechnung