Welches Datum gilt bei Fristen?
Ich habe am 15. oder 16. Januar einen Brief vom BAfÖG-Amt erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, fehlende Unterlagen nachzureichen. Das auf dem Brief angegebene Datum ist der 14. Januar. Laut dem Schreiben habe ich genau einen Monat Zeit, um die Unterlagen einzureichen, da mein Antrag sonst abgelehnt wird.
Meine Frage ist: Gilt für die Fristberechnung das Datum auf dem Brief oder das Datum, an dem ich den Brief tatsächlich erhalten habe? Falls das Zustelldatum zählt, wie stellt das BAfÖG-Amt sicher, dass ich nicht falsche Angaben mache und zum Beispiel behaupte, den Brief erst am 20. oder 25. Januar erhalten zu haben?