Welches Datum gilt bei Fristen?
Ich habe am 15. oder 16. Januar einen Brief vom BAfÖG-Amt erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, fehlende Unterlagen nachzureichen. Das auf dem Brief angegebene Datum ist der 14. Januar. Laut dem Schreiben habe ich genau einen Monat Zeit, um die Unterlagen einzureichen, da mein Antrag sonst abgelehnt wird.
Meine Frage ist: Gilt für die Fristberechnung das Datum auf dem Brief oder das Datum, an dem ich den Brief tatsächlich erhalten habe? Falls das Zustelldatum zählt, wie stellt das BAfÖG-Amt sicher, dass ich nicht falsche Angaben mache und zum Beispiel behaupte, den Brief erst am 20. oder 25. Januar erhalten zu haben?
4 Antworten
Die Postlaufzeiten gelten auch für deinen Brief!
Und schau dir folgendes Video an: https://www.youtube.com/watch?v=gnLVS5XJ4EY
notting
Die übliche Fiktion im Verwaltungsrecht sind 3 Tage Postlaufzeit. Der Brief wurde am 14.01. erstellt, die Frist von einem Monat wäre also der 14.02., plus fiktionale Postlaufzeit deiner Antwort bedeutet einen Frist Ablauf am 17.02.
Das ist der kommende Montag! Also ganz fix die Unterlagen einscannen als PDF und per E-Mail einreichen, um die Frist zu wahren! Setze dich selber ins CC als Empfänger, so kannst du ggf nachweisen, dass die Mail verschickt worden ist.
Seit Anfang des Jahres ist das falsch, weil die Post längere Zeiten zugestanden bekommen hat: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-1-2025-v-812025/laengere-postlaufzeiten-ab-2025-gesetzliche-fristen-und-zustellzeiten-im-fokus/
notting
normalbürger erledigen geldforderungen umgehend !
die haben kein termin problem.
der briefkasten zählt wird was am morgen VOR acht uhr im postkasten ist .
Schicke sie einfach heute ab. Die rechnen bestimmt Karenz ein.
Gestern war der 14. Da arbeiten sie aber nicht. Deshalb mach die Unterlagen fertig und werde sie persönlich in deren Briefkasten.
Ne die haben einen Nachtbriefkasten, wo das vermerkt wird, wann es eingegangen ist. Andere Frage: ich sehen grad dass neben dem Datum steht „fa“ was bedeutet das? Frist ab?
Vielleicht nur ein Standort oder die Abkürzung eines Mitarbeiters.
Der 14.02. war ein ganz normaler Freitag und kein Feiertag! Natürlich haben die da gearbeitet!
Mache ich auch zu 100%. Ich kann aber schwer an etwas anderes denken, weil ich auch mal einen antrag einen tag später abgegeben habe und die auch keine ausnahme gemacht haben und ich dann einen Monat kein Bafög bekommen habe. Da habe ich gesehen dass die garnicht so kulant sind und sich wirklich daran halten. Vorallem in einer grossstadt in der ich lebe, wo täglich sowas passiert und die keinen Bock mehr haben.