Lehrer – die besten Beiträge

Elterngespräch wegen witzen mit mein freund?

Hey ich w18 hab voll Probleme in der schule weil ich mit mein Freund mit dem ich verlobt bin witze gemacht hab.
Wir waren über 10 jahre beste freunde, einmal kurz zusammen und hatten gesagt wenn wir wieder fest zusammen sind mit ring, und haben durchgezogen. Ich hab gefühle für ihn die ich in 10 Beziehungen und 30ons nie hatte.den ring trag ich auch immer.

Er ist in meiner klasse. Heut hatte er ein blaues auge vom mma training. In der pause haben wir geraucht, er hat zum spaß mir meine kippe weggenommen, wir haben beide gelacht und ich hab so witze gemacht „gib her sonst hast du 2 blaue augen. Er hat dann gesagt „Wenn du das machst gubts wieder schellen“ wir haben uns dann so ein bisschen rumgeschubst und geküsst, aber so witze übers schlagen gemacht.

Auf jeden Fall hat das ne Lehrerin gehört und uns zum Direktor gebracht. Die übertreiben jetzt voll und wollen elterngespräche usw machen, unterstellen das die verlobung nicht freiwillig wär in dem alter nd normal usw.
Die haben uns auch nicht geglaubt das das witze waren, weil er schon öfter mit Schlägereien drogen alk usw aufgefallen is, und ich auch schon oft wegen Beziehungsdramas mobbingvorfürfen alk drogen für ärger gesorgt hab.

Wir lieben uns und würden und niemals was machen.. Wieso machen die da so ein fass auf?

Und wie können wir die überzeugen das das nur spaß war?

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Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.

Hier eines der Videos:

https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1

Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.

Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.

Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.

Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.

Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?

Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Ja, das ist völlig verrückt. 61%
Nein, das ist nicht so schlimm. 39%
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Darf der Lehrer diese Objektiv richtige Antwort, als falsch bewerten?

Guten Tag,

Bei meiner Frage geht es um das Fach Physik.

Genauer genommen um den Energieerhaltungssatz, der von meinem Lehrer selbst so zusammengestellt wurde. Dieser Satz steht so in keinem Lehrbuch oder sonstiges! Nur auf seinem Arbeitsblatt.

Der Satz lautet wie folgt:

Energie kann weder vernichtet werden, noch kann sie aus dem Nichts erzeugt werden. Sie kann nur umgeformt werden. Aus Energie wird stets Energie.

Mein Satz ging so :

Energie kann weder vernichtet werden, noch kann sie aus dem Nichts erzeugt werden. Man kann sie nur Umformen. Aus Energie wird stets Energie.

Ich habe lediglich das Wort umformen abgeändert was aber auf den selben Entschluss zurückführt.

Darf mir dafür jetzt allen ernstes der Punkt verwehrt werden oder ist kann ich dagegen vorgehen?

Er schaut so odersoo nochmal drüber aber er schien mir sehr fest überzeugt von seiner Meinung.

Ich hatte mehrere Argumente. Mein stärkstes war das wenn man meinen Satz gegenüber einem Dritten mit Fachwissen in Physik äußern würde, mit der Frage was das den für ein Satz ist.

Würde sicherlich die Antwort folgen. Das ist der Energieerhaltungssatz. Von daher kann das meiner Meinung nach nicht so gehandhabt werden, da es das selbe wort nur umgeschrieben ist.

LG und vielen Dank im vorraus für eure Antworten

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