lärmstörung?
vor einigen monaten bekamm ich ein schreiben der hausverwaltung wegen ruhestörung, habe reagiert mit einem schreiben, dass ich nicht der verursacher bin.
nun weiß ich, wer der verursacher ist, bin nach 22 uhr die etagen durchgegangen, auch ein lärmprotokoll wurde angefertigt.
nun zur frage, soll ich der hausverwaltung schriftlich auf die ruhestörung hinweisen
lärmprotokll beilegen. möchte das jetzt machen, bevor ich wieder angeschrieben werde, weil die mieter zu bequem sind, den verursacher zu lokalisieren
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