Hallo,
ich bin aktuell seit etwas über 10 Jahre bei meinem Arbeitgeber angestellt. Da ich gerne etwas neues ausprobieren möchte, überlege ich zu dort zu kündigen und den Arbeitgeber zu wechseln.
Ich habe folgenden Absatz in meinem Arbeitsvertrag stehen:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Soweit Gesetze längere Kündigungsfristen vorschreiben, gelten diese auch für eine Kündigung gegenüber der Gesellschaft.
Ich bin mir jetzt leider nicht sicher welche Kündigungsfrist für mich gilt.
A) Die im Vertragen geschriebenen 3 Monate zum Monatsende.
oder
B) 4 Monate zum Monatsende, da meine Betriebszugehörigkeit über 10 Jahre ist.
Laut §622 BGB gelten die längeren Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber, durch den zweiten Satz in meinem Arbeitsvertrag, könnte man es aber auch so interpretieren, dass diese Frist ebenfalls für eine Kündigung die von mir als Arbeitnehmer ausgeht verpflichtend ist.
Hat hier jemand ggf. Erfahrung damit und kann mich aufklären?