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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag

Kündigung Netto?

Hallo, ich arbeite seit dem 3.03 bei Netto, und ich habe am 22.04 gekündigt, da es mir während meinem Studium einfach zu viel ist. Ich habe die Kündigung an die Adresse des Arbeitgebers (laut Vertrag) abgesendet, und es extra per Einschreiben mit Sendeverfolgung abgegeben. Der Brief ist bereits am 23.04 angekommen, und da ich mich in der Probezeit befinde, beträgt meine Kündigungsfrist nur 2 Wochen (Arbeitsverhältnis endet am Mittwoch).

Meine Verkaufsleiterin ruft mich nun an, um mir jetzt mitzuteilen, dass sie keine Kündigung erhalten habe. Ich habe ihr dann erzählt, wohin ich die Kündigung geschickt hätte etc. doch sie meint, dass die Adresse eine falsche wäre, und dass ich es nach Worms hätte schicken müssen (?). Ich solle nun also nochmal ein Kündigung schreiben, diese ich dann im Büro (in unserer Filiale) abgeben soll!? Als ich dann darum gebeten habe, mir die "richtige" Adresse in Worms zu nennen, war die Adresse, die ich zuvor angegeben hatte, anscheinend doch wieder richtig, jedoch hätten sie den Brief nicht an sie weiterleiten können, da unbekannt war, an welchem Posten es gehen soll (??)

Sie hat mir dann zudem noch mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen betragen würde, obwohl im Vertrag §622 Abs. 3 (Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit!) angegeben ist. Als ich dann gefragt habe, wo das im Vertrag stehen soll, meinte sie nur, dass sie da nochmal nachschauen müsste. Es wäre aber anscheinend so , dass nur innerhalb des ersten Monats die Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten würde, ab dem zweiten Monat wären es dann schlagartig 4 Wochen, obwohl die Probezeit 3 Monate umfasst.

????

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich bin zudem ab dem 12.05 nicht mehr in Deutschland, daher werde spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erscheinen können.

Kündigung, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Probezeit

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