Kündigunge?

2 Antworten

Klar. Er hat das Homeoffice missbraucht, um anderen Dingen als der Arbeit nachzugehen. Fristlose Kündigung abwarten...


Familiengerd  02.05.2025, 20:59

Woher willst Du das alles wissen?

Im Übrigen darf eine fristlose Kündigung immer nur die "ultima ratio" sein: Es muss sich um eine so schwerwiegende arbeitsvertragliche Verfehlung handeln, dass dem Arbeitgeber die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses selbst für die Dauer der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung nicht mehr zuzumuten ist.

AttraktionX  02.05.2025, 21:03
@Familiengerd

Wer redet hier von einem Ausbildungsverhältnis???

Die Person war offenkundig nicht an ihrem Arbeitsplatz und wurde daher von einem engagierten Privatdetektiven außerhalb fotografiert.

Da gibt's nichts mehr zu retten!

Familiengerd  02.05.2025, 21:28
@AttraktionX
Wer redet hier von einem Ausbildungsverhältnis???

Sorry, das müsste selbstverständlich "Arbeitsverhältnis" heißen (habe leider nicht auf die automatische Wortvervollständigung geachtet).

Die Person war offenkundig nicht an ihrem Arbeitsplatz und wurde daher von einem engagierten Privatdetektiven außerhalb fotografiert.
Da gibt's nichts mehr zu retten!

Das ist etwas zu viel Spekulation, als dass man belastbare Aussagen zu dem Fall machen könnte!

Familiengerd  02.05.2025, 21:31
@Familiengerd

Korrektur:

Statt

... Fortführung des Ausbildungsverhältnisses...

muss es

... Fortführung des Arbeitsverhältnisses...

heißen.

Von Experte notting bestätigt

Vor einer Kündigung kommt immer erst eine Ermahnung. Dass, was er gemacht hat, ist kein Kündigungsgrund. Sollte es dazu kommen, dann sofort einen Rechtsanwalt einschalten.

LG von Manfred


Funship  03.05.2025, 19:15
Vor einer Kündigung kommt immer erst eine Ermahnung

Nein.