Kündigung nicht wirksam durch falsches Datum?
Ich habe nicht bedacht, dass ich als Datum der Kündigung den Zeitpunkt inklusive Kündigungsfrist angeben muss.
Daher habe ich die Kündigung zum 30.04. angesetzt, gemeint war (inklusive Kündigungsfrist) der 31.05.
Ich habe auch extra die Hilfsklausel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beigefügt und als Absendedatum den 25.04 angeben.
Mein Arbeitgeber meint, dass die Kündigung nicht wirksam sei und ich erst zum 15. Juni wieder kündigen könnte, doch laut Foren scheint die Hilfsklausel wirksam, wenn ich das Datum der Kündigung falsch angegeben habe.
Ist die Kündigung zum 31.05 wirksam, obwohl ich den 30.04. als Datum zur Kündigung angegeben habe?
3 Antworten
Ich habe auch extra die Hilfsklausel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beigefügt
Wenn die Kuendigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende betraegt und das Schreiben spaetestens heute beim Arbeitgeber eingegangen ist (wenn das Buero dort regelmaessig auch samstags geoeffnet ist, wuerde auch noch ein Zugang morgen ausreichen), endet das Arbeitsverhaeltnis am 31. Mai.
Wenn die Kuendigungsfrist 1 Monat zum Monatsende betraegt und das Schreiben spaetestens am 30. April beim Arbeitgeber zugegangen ist, endet es ebenfalls am 31. Mai.
Inwiefern unterscheidet sich „4 Wochen zum Monatsende“ und „1 Monat zum Monatsende“?
4 Wochen sind immer 28 Tage. Ein Monat koennen 28, 29, 30 oder 31 Tage sein, je nach Monat.
Wäre eine heutige (erneute Abgabe) mit dem Datum der Kündigung zum 31.05. wirksam?
Bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wuerde das ausreichen.
Und wenns „1 Monat zum Monatsende“ wäre, hätte es am 30.04. fristgerecht erfolgen müssen, richtig?
Richtig.
Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag, aber auch im Tarifvertrag festgelegt werden. Nur wenn dort gar nichts steht oder auf gesetzliche Regelungen hingewiesen wird, gilt die gesetzliche Regelung.
Also erst einmal klären, ob in einem dieser Dokumente eine Kündigungsfrist hinterlegt ist.
Was in Deinem Fall noch wichtig wäre: Wann ist das Schreiben beim Arbeitgeber nachweislich eingetroffen?
Kündigungsfrist laut TV sind 4 Wochen. Eingang der Kündigung war der 29.04. (denke ich zumindest, da ich am 30.04. von meinem Vorgesetzten angesprochen wurde). Ich wollte die Kündigung am selben Tag erneut einreichen, er wies es jedoch ab.
Eingang der Kündigung war der 29.04. (denke ich zumindest, da ich am 30.04. von meinem Vorgesetzten angesprochen wurde).
Du hast davon nicht zufällig eine Aufzeichnung oder so?
Nein leider nicht… Könnte höchstens eine erneute Einreichung mit Zeugen versuchen.
Dafür ist es jetzt leider zu spät :/
Hast du die Kündigung als Einschreiben verschickt? Wenn ja, wann wurde die Kündigung in den Briefkasten geworfen.
Ja, als Einschreiben. Eingeworfen am 25.04. bei der Postfiliale direkt. Beleg habe ich ich noch
Dann schau doch mal nach, wann das Einschreiben im Briefkasten zugestellt wurde. Spätester Zugang ist dann am Tag danach.
Wenn das Einschreiben also laut Post am 29.04. zugestellt wurde, wäre es fristgerecht am 30.04. zugegangen.
die Kündigung ist unwirksam
warum hast nicht gleich das richtige Datum reingeschrieben
nämlich den 31.05.2025
Daher habe ich die Kündigung zum 30.04. angesetzt, gemeint war (inklusive Kündigungsfrist) der 31.05.
das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, hättest mal vorher fragen können sollen
dein beitrag war sehr unnötig und ich würde mich freuen, wenn du zukünftig nur wertvolle Inhalte kommentierst. Mit deinem Niveau solltest du in die Sektion Gartenzwerge oder Schrebergarten ausweichen.
Inwiefern unterscheidet sich „4 Wochen zum Monatsende“ und „1 Monat zum Monatsende“? Ist das nicht das selbe? 😅
Wäre eine heutige (erneute Abgabe) mit dem Datum der Kündigung zum 31.05. wirksam? Wären dann ja nur 29 Tage (4 Wochen + 1 Tag) also bezogen auf „4 Wochen zum Monatsende“
Und wenns „1 Monat zum Monatsende“ wäre, hätte es am 30.04. fristgerecht erfolgen müssen, richtig?