Kündigung nicht wirksam durch falsches Datum?

3 Antworten

Ich habe auch extra die Hilfsklausel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beigefügt

Wenn die Kuendigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende betraegt und das Schreiben spaetestens heute beim Arbeitgeber eingegangen ist (wenn das Buero dort regelmaessig auch samstags geoeffnet ist, wuerde auch noch ein Zugang morgen ausreichen), endet das Arbeitsverhaeltnis am 31. Mai.

Wenn die Kuendigungsfrist 1 Monat zum Monatsende betraegt und das Schreiben spaetestens am 30. April beim Arbeitgeber zugegangen ist, endet es ebenfalls am 31. Mai.


Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:13

Inwiefern unterscheidet sich „4 Wochen zum Monatsende“ und „1 Monat zum Monatsende“? Ist das nicht das selbe? 😅

Wäre eine heutige (erneute Abgabe) mit dem Datum der Kündigung zum 31.05. wirksam? Wären dann ja nur 29 Tage (4 Wochen + 1 Tag) also bezogen auf „4 Wochen zum Monatsende“

Und wenns „1 Monat zum Monatsende“ wäre, hätte es am 30.04. fristgerecht erfolgen müssen, richtig?

DerCaveman  02.05.2025, 15:05
@Joshuahatfrage
Inwiefern unterscheidet sich „4 Wochen zum Monatsende“ und „1 Monat zum Monatsende“?

4 Wochen sind immer 28 Tage. Ein Monat koennen 28, 29, 30 oder 31 Tage sein, je nach Monat.

Wäre eine heutige (erneute Abgabe) mit dem Datum der Kündigung zum 31.05. wirksam?

Bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wuerde das ausreichen.

Und wenns „1 Monat zum Monatsende“ wäre, hätte es am 30.04. fristgerecht erfolgen müssen, richtig?

Richtig.

Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag, aber auch im Tarifvertrag festgelegt werden. Nur wenn dort gar nichts steht oder auf gesetzliche Regelungen hingewiesen wird, gilt die gesetzliche Regelung.

Also erst einmal klären, ob in einem dieser Dokumente eine Kündigungsfrist hinterlegt ist.

Was in Deinem Fall noch wichtig wäre: Wann ist das Schreiben beim Arbeitgeber nachweislich eingetroffen?


Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:04

Kündigungsfrist laut TV sind 4 Wochen. Eingang der Kündigung war der 29.04. (denke ich zumindest, da ich am 30.04. von meinem Vorgesetzten angesprochen wurde). Ich wollte die Kündigung am selben Tag erneut einreichen, er wies es jedoch ab.

VaryNia  02.05.2025, 13:14
@Joshuahatfrage
Eingang der Kündigung war der 29.04. (denke ich zumindest, da ich am 30.04. von meinem Vorgesetzten angesprochen wurde).

Du hast davon nicht zufällig eine Aufzeichnung oder so?

Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:17
@VaryNia

Nein leider nicht… Könnte höchstens eine erneute Einreichung mit Zeugen versuchen.

VaryNia  02.05.2025, 13:37
@Joshuahatfrage

Dafür ist es jetzt leider zu spät :/

Hast du die Kündigung als Einschreiben verschickt? Wenn ja, wann wurde die Kündigung in den Briefkasten geworfen.

Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:46
@VaryNia

Ja, als Einschreiben. Eingeworfen am 25.04. bei der Postfiliale direkt. Beleg habe ich ich noch

VaryNia  02.05.2025, 13:57
@Joshuahatfrage

Dann schau doch mal nach, wann das Einschreiben im Briefkasten zugestellt wurde. Spätester Zugang ist dann am Tag danach.

Wenn das Einschreiben also laut Post am 29.04. zugestellt wurde, wäre es fristgerecht am 30.04. zugegangen.

die Kündigung ist unwirksam

warum hast nicht gleich das richtige Datum reingeschrieben

nämlich den 31.05.2025


Maximilian112  02.05.2025, 13:06

Deine Antwort ist eher unwirksam.....

Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:08

Steht doch direkt im ersten Absatz?

peterobm  02.05.2025, 13:13
@Joshuahatfrage
Daher habe ich die Kündigung zum 30.04. angesetzt, gemeint war (inklusive Kündigungsfrist) der 31.05.

das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, hättest mal vorher fragen können sollen

Joshuahatfrage 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 13:20
@peterobm

dein beitrag war sehr unnötig und ich würde mich freuen, wenn du zukünftig nur wertvolle Inhalte kommentierst. Mit deinem Niveau solltest du in die Sektion Gartenzwerge oder Schrebergarten ausweichen.