Kündigung – die besten Beiträge

Höhe evtl Abfindung, durchtriebener und nicht ehrlicher Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

wie in den letzten Beiträgen berichtet hat mein AG erhebliche Lohnrückstände sowie aus Annahmeverzugslohn seit gewonnener Kündigungsschutzklage aus Feb'25. Jetzt spielt mein AG wieder mit unfairen Mitteln um mich, schwerbehindert und fast 60, "loszuwerden". Allein der substantierte Lohn beläuft sich auf rund 40.000 €, zusätzlich kämen noch Boni(hier hoffe ich auf die Regelmäßigkeit der Zahlung des 100%Boni der letzten 4-5 Jahre), Urlaubsabgeltung und ich spekuliere mit equalpay und Diskriminierung, da meine Sachbearbeiter-Kollegen fast 1.000€ mtl mehr verdienen, allerdings auch gebildeter sind als ich(Studium usw). Zudem hat mein AG Datenschutzverletzungen zu meinem Nachteil (bewiesen) vorgenommen und seit gewonnener Kündigungsschutzklage bewiesenes Mobbing und Schikane. Da der AG mich UNBEDINGT und unter allen Umständen los werden will und ich wegen zu erwartenden 70% SB eigentlich nur noch so rund 4-5 Jahre arbeiten müsste und in 3 Wochen Zahlklage aussteht und mein AG ein "Gesamtpaket" schnüren möchte: könnte man ganz unverschämt rund 150.000€ in den Raum werfen und ich akzeptiere beispielsweise ordentliche Kündigung zum Ende des Jahres, oder besser Mitte nächsten Jahres? Ist das zu unverschämt? Mein RA meinte allein der Schadenersatz für DSGVO-Verstoß und Mobbing und Schikane könnte pro Vorfall mit ca 10.000€ angesetzt werden. 150k€ hört sich vielleicht viel an, aber netto bleibt da ja nur etwas mehr als die Hälfte und ich müsste damit einige Zeit überbrücken; als "alter Sa..." hat man keine Chance mehr

Kündigung, Abfindung

Muss sich der Betreuer für eine Renovierung in die gekündigte Wohnung setzen?

Hallo zusammen,

meine Mutter ist ehrenamtliche Betreuerin eines Ehepaares. Die Ehefrau ist schon vor mehreren Jahren in ein Pflegeheim gezogen, der Ehemann hatte noch bis Anfang des Jahres in der gemeinsamen Wohnung gelebt, musste dann aber auch in ein anderes Heim ziehen. Die beiden werden von unterschiedlichen Gerichten bearbeitet.

Da beide im Mietvertrag stehen, musste meine Mutter auf die Genehmigung von beiden Gerichten warten. Diese ist mittlerweile da und meine Mutter hat vor gut einer Woche mit der vereinbarten Frist von drei Monaten gekündigt. Die Wohnung muss jetzt nur noch leer geräumt werden.

Jetzt möchte die Vermieterin des Mehrfamilienhauses, in dem sich die Wohnung befindet, dass meine Mutter sich in der Wohnung hinsetzt, damit der Maler den mehr als 2 Jahre alten Wasserschaden überstreichen kann. Denn sie möchte das Haus verkaufen (vierter Versuch innerhalb von mehreren Jahren) und ist der Meinung, dass sie es so nicht verkaufen kann.

Der zu Betreuende meiner Mutter möchte nicht, dass jemand Fremdes alleine in der Wohnung ist, da ja noch der Großteil seiner persönlichen Sachen darin ist.

Die Vermieterin ist der Meinung, dass es die Pflicht meiner Mutter ist, in der Wohnung den Maler zu beaufsichtigen, wenn der zu Betreuende diesen nicht alleine da duldet.

Stimmt das wirklich? Muss sich meine Mutter da hinsetzen, obwohl die Wohnung gekündigt ist? Oder muss sich die Vermieterin gedulden, bis die Wohnung in spätestens drei Monaten leer ist?

Danke schon einmal für eure Hilfe :)

Kündigung, Wohnung, Mietvertrag, Betreuer

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