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Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?

Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzen in der FF (Niedersachsen) und mache zur zeit meine Truppmann 1 Ausbildung. Nun schaut es so aus, ich bin 17, noch ganz normaler Schüler (11. Kl.) und habe ein Nebenjob (Der mit der Schule nichts zutun hat). Meine Arbeitszeiten sind von 19:30 bis 21:20 und ich habe mir für den Lehrgang frei genommen, der Vorarbeiter hat gesagt das es Okay sei.

Nun habe ich heute ein Anruf erhalten, dass ich ja zur Arbeit kommen MUSS weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt sei, der Vorarbeiter selbst, hat aber auch frei und könnte dies ebenfalls übernehmen. Ich habe ihm Gesagt das ich das nicht machen kann, da ich mehr oder weniger jtz dazu verpflichtet bin, ihm war es aber egal. Er hat mich darauf hin gefragt ob mir der Nebenjob oder die Feuerwehr wichtiger ist, ich habe ihm erklärt, dass mir die FF wichtiger ist, aber ich selbst habe KEINE Kündigung ausgesprochen.

Daraufhin hat er zu mir gesagt das ich nicht mehr zur arbeit kommen brauch und quasi indirekt eine Kündigung ausgesprochen. Bei Lehrgang haben wir aber gesagt bekommen das es unsere Pflicht sei zu Ausbildungs Lehrgängen zu erscheinen, und dies kein Kündigungsgrund ist. Er hat jedoch diesen Lehrgang als Kündigungsgrund genommen.

§12 NBrandSchG:

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 2 Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.

(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]

Soweit ich weis, besteht kein besonderes Interesse der Arbeitgebers, denn er hat mir erst ja Freigegeben und selbst hat er ja auch Urlaub und könnte die Vertretung übernehmen, ist also nicht so, dass nur weil ich jetzt nicht komme, das ganze Unternehmen zusammenbricht.

MfG, Martin

Kündigung, Feuerwehr, Nebenjob, Recht, Freiwillige Feuerwehr, Niedersachsen, freiwillig, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Zählerstand nach Auszug ablesen?

Achtung: langer Text

Hallo,

Wir haben im Moment eine sehr komplizierte Situation, und unsere ehemaligen vermieter erschweren es uns leider.

Zum 01.11 dieses Jahres haben wir unsere Wohnung gekündigt, da wir eine sehr nette neue Vermietern haben durften schon zum 26.10 in unsere neue Wohnung, also stand unsere alte Wohnung vom 26.10 bis zum 01.11 leer. Als wir all unsere Sachen am 26.10 aus der Wohnung geholt haben war auch die Vermieterin da und meinte es wäre alles in Ordnung und sagte auch zu uns das sie den Heizstrom abmelden würde ( wir haben 2 Stromkonten 1 × Heizstrom und 1× Nutzstrom). Dann wollte sie uns am 01.11 nochmal sehen weil sie noch einen kleinen Mängel in der Wohnung entdeckt hat ( also muss sie irgendwann zwischen dem 26.10 und dem 01.11 nochmal in der Wohnung gewesen sein OHNE uns vorher darüber informiert oder gefragt zu haben ob sie rein darf, was auch nicht ganz rechtens war weil wir die Wohnung ja auch bis zum 01.11 bezahlt haben oder?).

Also sind wir hin und haben über den Mängel geredet und besprochen das wir ihn beseitigen ( es war wirklich nur eine Kleinigkeit), als wir in der Wohnung waren haben wir auch gleich gemerkt das sie die Heizung angemacht haben ( es ist eine Kellerwohnung mit einer Strom Bodenheizung der Verbrauch ist also nicht gerade gering).

In dem Moment hatte ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht weil ich ja dachte sie hätte den Strom abgemeldet, doch dann hatte ich einige Tage später in meiner ein EON App gesehen das sie den Strom nicht abgemeldet hat, dann rief ich bei EON an und wollte es abmelden aber dafür brauche ich ja die Zählerstände die ich nicht habe ich habe versucht unsere alte Vermieterin anzurufen es geht aber niemand ran, wenn ich ihr in WhatsApp schreibe das sie mir doch bitte die Zählerstände schickt Liest sie es antworte aber nicht.

Jetzt haben wir aber dem jenigen geschrieben der in die Wohnung einzieht er wäre heute Abend um 20 Uhr in der Wohnung und er meinte ich könnte kommen und die Zähler ablesen mir ist schon klar das ich jetzt für den Zeitraum in dem unsere Vermieter geheizt haben zahlen muss, der jetzige Mieter zieht aber eigentlich erst zum 15.11 ein darf ich trotzdem mit seiner Genehmigung in die Wohnung ? Bzw. es ist eigentlich nur der Hausflur.

Kündigung, Recht, Mieterrecht, Zählerstand

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