Teil 1
Die meisten Privilegien sind historisch entstanden, als die Kirche noch weltliche Macht besaß. Einige wurden ausgehandelt, z. B. zwischen Hitler und dem Vatikan. Nehmen wir Beispiel für Beispiel:
1. Steuerfreiheit für ihre Geschäfte: Dieses Privileg der Kirchen stammt aus der Anfangszeit des Christentums, als die katholische Kirche von Konstantin zum Alleinvertreter der Christen bestimmt wurde.
2. Einzug der Kirchensteuern durch den Staat: Das Privileg wurde zwischen Kirche und Adolf Hitler ausgehandelt, im Gegenzug gewährte die Kirche volle Unterstützung für den deutschen Faschismus. Ähnliche Verträge gibt es nur noch in anderen ehemals faschistischen Staaten, wie z. B. Portugal. Im Rest der Welt muss die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge selber einsammeln. In Deutschland ist das ein geldwertes Privileg, so zahlt die Kirche zwischen 2 und 4,5% der Beiträge als Gebühren — müsste die Kirche dies selbst verwalten, so wären die Gebühren weitaus höher. Vor allem das Inkasso ist teurer.
3. Steuerliche Absetzbarkeit der Mitgliedsbeiträge: Das Privileg kommt vor allem den Mitgliedern der Kirche zugute. Begründet wird es mit der allgemeinen Gemeinnützigkeit der Kirchen. Dabei sieht es so aus: Der Staat verliert dadurch Einnahmen etwa in Höhe von 3 Milliarden EUR. Die Kirche zahlt von ihren Kirchensteuern in Höhe von etwa 11 Milliarden EUR maximal 10% für tatsächlich soziale Zwecke — im Durchschnitt dürfte es weniger sein. Das bedeutet, dass die Begründung, die Kirchensteuern seien absetzbar, da das Geld für soziale Zwecke ausgegeben wird, reiner Humbug ist. Für soziale Zwecke kommt der Staat, etwa was Caritas und Diakonie angeht, pro Jahr mit 45 Milliarden EUR auf, der Rest kommt aus Spenden, und die Kirche schießt fast nichts zu — weniger als 1 Milliarde. Sie kassiert aber dafür die Reputation, sozial tätig zu sein. Jeder, der aus der Kirche austritt — man kann das leicht nachrechnen — tut mehr für die Gemeinschaft als die Kirchensteuerzahler! Selbst wenn er das gesparte Geld verbrennt, sinnlos verprasst oder versäuft. Siehe auch Herrmann, Horst. 1993. Die Caritas-Legende : wie die Kirchen die Nächstenliebe vermarkten. Hamburg: Rasch und Röhring.
4. Subventionen vom Staat: Der Staat gibt der Kirche zusätzlich — das hat nichts mit Kirchensteuern zu tun — jährlich Subventionen in Höhe von ca. 19 Milliarden EUR. So kommt er z. B. für die Bischofsgehälter auf, und so ein Bischof bekommt in etwa das Gehalt eines Ministers. Für eine genaue Auflistung siehe auch Frerk, Carsten. 2010. Violettbuch Kirchenfinanzen Wie der Staat die Kirchen finanziert. Aschaffenburg: Alibri. Diese Subventionen werden auch von den Steuern von Atheisten und anderen Nicht-Kirchen-Mitgliedern aufgebracht. Das alles hat die Kirche im Laufe der Zeit ausgehandelt, dass es sich um eine angebliche Entschädigung für Enteignungen von 1803 handelt, ist eine systematisch wiederholte Lüge, die so permanent wiederholt wurde, dass es inzwischen fast jeder glaubt. Mit der Wahrheit hat das aber nichts zu tun — siehe auch das Buch von Dr. Carsten Frerk.