Die Privilegien der christlichen Kirchen und Gläubigen! Atheisten und Konfessionslose sind stark benachteiligt! Ist das gerechtfertigt?

7 Antworten

Mit Verlauf, deine Argumente sind unsinnig.

Steuerfreiheit, steuerliche Absetzbarkeit und staatliche Förderung ist an die Gemeinnützigkeit geknüpft und nicht nur für kirchliche Zwecke sondern auch für Politische und soziale Zwecke möglich. Alleine die Kirchensteuer ist noch so ein Relikt, wo die beiden christlichen Kirchen in Deutschland einen Vorteil genießen.


Klaraaha  04.07.2025, 13:49

Auch das nicht. Andere Religionsgemeinschaften dürfen das auch. Das tun nur wenige weil es ihnen zu teuer ist.

Rudolf0007 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 12:32

Wieso? Was habe ich falsch ges geschrieben???

Elaine23  04.07.2025, 12:33
@Rudolf0007

Du hast es arglistig verschwiegen. Möge Gott dir diese Sünde verzeihen.

verstehdichgut  04.07.2025, 12:36
@Rudolf0007

du tust so, als hätten nur diese Kirchen diese Privilegien. Das ist falsch und daher als Unterscheidung zu Atheisten oder Konfessionslose völlig untauglich.

Interessant! Danke für die Recherche! Ich bin zwar gläubig, gehöre aber einer freien Kirche an und fand die Kirchensteuer und manche andere Dinge innerhalb der Staatskirche schon immer unbiblisch. Und meiner Meinung nach begann das Christentum auch nicht erst mit Konstantin - sondern da begann etwas, was von der Bibel her eher gar nicht gut ist, nämlich die Vermischung der Gläubigen mit der Welt. Sie wurden dafür nicht mehr verfolgt, aber was für einen Preis zahlen wir heute noch dafür. Allerdings wird in der Bibel durchaus auch erwähnt, dass es Richtungen geben wird, die einen religiösen Anschein haben, aber wo Christus nicht zu finden ist.

Nein, du hast Recht. Ich finde das auch nicht fair, wenn die Angaben so stimmen, was ich jetzt einfach mal annehme, ohne es zu prüfen.

Natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Paradenker

Punkt 2 ist nicht korrekt.

Seit 1953 wird die Kirchensteuer in der Bundesrepublik Deutschland von den Finanzämtern erhoben, wofür der Staat drei Prozent des Steueraufkommens als Aufwandsentschädigung für seine Dienstleistung erhält. Ziel der Steuer war und ist es, eine verlässliche finanzielle Basis für die Arbeit der Kirchen zu schaffen.


Rudolf0007 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 12:33

Warum keine Antwort??? Was ist da falsch???

Asilida  04.07.2025, 18:17
@Rudolf0007

Du hast geschrieben : Das Privileg wurde zwischen Kirche und Adolf Hitler ausgehandelt...

Hat aber nichts mit dem Österreicher zu tun. Ganz im Gegenteil, die Nazis haben die Privilegien der Kirchen beschnitten.

Rudolf0007 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 19:59
@Asilida

Ach wirklich! Gut das du auch Jus studiert hast und den Konkordatsvertrag aus dem Jahre 1933 so gut kennst! Gratulation

Asilida  04.07.2025, 20:06
@Rudolf0007

Der Vertrag gab der Kirche das Recht Kirchensteuer zu erheben, verpflichtete das Deutsche Reich aber nicht zum Inkasso derselben.

Rudolf0007 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 12:03

Und was ich geschrieben???

Jep, deshalb habe ich die Kirche verlassen. Sie nimmt zu viel und gibt viel zu wenig. Es ist fast schon so, als sei sie nur in Ort, um ordentlich Geld zu scheffeln und sich auf Kosten der Gemeinden ein gutes Leben zu machen.