Scheinstudium/ Gap Year/ Erstausbildung?
Nehmen wir mal an, Freund XY, 18 Jahre alt, will nach der Schule eingeschriebener Student sein, um Kindergeld weiterhin beantragen zu können, doch eigentlich macht er ein Gap Year um zu reisen. XY weiß, dass das nicht legal ist, es aber jedoch viele machen. Kann es sein, dass er sich dann nach 1 Wintersemester BWL und 1 anschließenden Sommersemester "Wirtschaft und Recht" rechtlich nicht mehr in der Erstausbildung befindet, und dann für das "richtige" Studium nach seinem Gap Year kein Kindergeld(/und die Krankenkasse der Familie) beziehen kann?
PS: XY verdient geringfügiges Einkommen unter 520€ monatl. / unter Grundfreibetrag von 10347€ jährlich
Freund XY bedankt sich im Voraus und ist für Tipps, was er ansonsten beachten muss auch sehr offen.
Liebe Grüße