Kindergeld beim Nebenjob?

3 Antworten

Wenn es keine Schulpflicht mehr gibt und Du der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in Kopie einreichen kannst, min.schon 18 aber unter 25 bist, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, könntest Du bis zum Beginn der Ausbildung theoretisch auch Vollzeit arbeiten.

Die Eltern hätten dann bis zum Beginn der Ausbildung trotzdem Anspruch auf Kindergeld, weil es da schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Unter 18 steht den Eltern so oder so Kindergeld zu, da gibt es keine Voraussetzung, die kommen erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres.

Eine Meldung ab 18 als ausbildungssuchend bei z.B.der Agentur für Arbeit ginge auch, solltest Du keinen Azubivertrag haben bzw.kurzfristig dann bekommen, da wäre dann ein Minijob bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto im Monat auch kein Problem.

Kindergeldanspruch besteht meiner Kenntnis nach grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sich das Kind noch zur Schule geht, in Ausbildung oder zumindest ausbildungssuchend gemeldet ist.

Änderungen, insbesondere temporäre Einkommen, sind der Famlienkasse mitzuteilen!

Bis 18 Jahre, kannst du machen was du willst, solange du in DE/AT wohnst und dort geboren wurdest, bekommst du deine Kinderbeihilfe (DE: Kindergeld). Von 18-25 musst du aufpassen, welche Dinge du machen darfst und welche nicht. Frage am besten jemanden, der sich mit Jura auskennt und nicht hier. Entweder fragst du einen Anwalt deines Vertrauens oder zumindest im Discord von Herrn Solmecke. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung