Jugendamt – die besten Beiträge

Wohngruppe

Mein Sohn wohnt in einer Wohngruppe und hat Schwierigkeiten sich anzupassen und die Betreuer behandeln ihn nicht gut, lachen ihn aus oder mobben ihn im Bus während sie alle in den Urlaub fahren. Sie reden zuviel auf ihn ein, zwingen ihn zu reden und das vor anderen Kindern.

Sie geben ihm weniger essen als anderen Kindern und sagen das für ihn nicht viel bezahlt wird für Essen. Was nicht stimmt.

Das ist ein Jungen Wohngruppe und es sind 2 Jungen, einer ist 19 Jahre alt was uhn anschreit und ihn mit den küchentuch geschlagen hat oder mit anderen Gegenstände und wir ihn bei der Polizei angezeigt hatten ,die Anzeige wurde fallen gelassen weil er sich entschuldigt hat nur nicht bei mein Sohn.

Danach wurde es noch schlimmer weil der 19 jährige seit sein 11 Jahr da lebt und die Betreuer ihn mögen und deshalb mein Sohn nicht vor ihn schützen,wie auch nicht vor einen anderen Jungen was gleich Alt ist wie mein kind, er beleidigt, schlägt und beleidigt auch mich. Die Betreuer sagen nichts dazu.

Ich weiss nicht was ich machen soll, ich habe mit eine Betreuerin geredet aber sie lässt mich nie aussprechen,sagt mein Sohn wäre schuld und das er mit Streit beginnt. Mein Sohn hat adhs aber er nimmt Tabletten und ist ruhig danach und macht nichts.

Ich habe kein Geld für ein Anwalt, ich will es auch nicht verschlimmern so das die mein Sohn schlimmer behandeln. Was kann ich tun,wer kann mir da helfen?

Übrigens das Jugenamt tut auch nichts und die stecken alle unter ein Dach.

Alle sind gegen uns ,vor Gericht musste ich meine halbe Sorgerecht abgeben und darf über nichts entscheiden aber ich quäle mich jeden tag damit das mein kind nicht geschützt wird und die machen ihn fertig.

Kinder, Umgangsrecht, Angst, Sorgerecht, Trennung, Eltern, Gewalt, Psychologie, Familienprobleme, Jugendamt, Streit, Wohngruppe

Beeinflusst das Erbe meines Sohnes meine Unterhaltszahlungspflicht gegenüber seinen Halbschwestern?

Mein Sohn aus 2. Ehe soll von seinem Opa eine große Summe Geld erhalten.

Ich habe noch Kinder aus erster Ehe, die zunächst bei mir wohnten, bis mein exmann mit ihnen unabgesprochen weg zog. Bis dann ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat, hieß es, man solle sie nicht aus der gewohnten Umgebung reißen. Da ich wegen häuslicher Gewalt, auch bzw. vor allem gegen meine Töchter in ein Frauenhaus ging, war ich psychisch am Ende über diese Entscheidung vor Gericht. Ich war nicht mehr fähig zu arbeiten, alles kreiste sich nur darum die beiden dort wieder zurück zu holen.

dann lernte ich meinen 2. Mann kennen, wir entschieden gemeinsame Kinder zu bekommen während der Rechtsstreit noch lief & mein exmann immer wieder versuchte den Kontakt zu verhindern.

mein 2. Mann hat für meine beiden Kinder aus erster Ehe immer alles bezahlt. Sprit für die Fahrten, die Unterkünfte, Urlaub, Kleidung, Schuhe, Fahrräder usw. Nur Unterhalt an meinen exmann nicht & ich hatte ja keine Arbeit mehr, war schwanger, Elternzeit & nun ist die jüngste 17 Monate alt. Es ist eine große Summe an Unterhaltsschulden angelaufen. Meine Töchter waren nie ausreichend ausgestattet, im Winter keine warmen Schuhe & Klamotten. Im Sommer keine passenden Sandalen usw. Mein exmann hat schon immer gerne das Kindergeld & alles was eben da war für seine Hobbys usw. genutzt…

inzwischen wurde eine akute Kindeswohlgefährdung in seinem Haushalt festgestellt, zuvor eine latente. Da er sich weigerte Hilfe aufzusuchen & die beiden sichtlich Schäden davon getragen haben kam es zur innobhutnahme. Es heißt weiter, man wolle sie nicht aus der gewohnten Umgebung nehmen & daher sollen sie im Kinderhaus bleiben bis der Vater sie wieder aufnehmen kann oder dort bleiben, obwohl sie immer noch zu mir zurück wollen.

ich weiß nicht ob er jetzt auch Unterhalt zahlen muss, bisher wurde der monatliche geforderte Betrag nicht weniger. Es kam nur zusätzlich ein Brief, daß ich nun für die Unterkunft im Kinderhaus zahlen soll. Da ich in elternzeit bin, muss ich derzeit nichts zahlen. Aber nun habe ich ja noch die Schulden. Mein exmann bekam Unterhaltsvorschuss, bisher wird auch weiterhin Unterhalt gefordert.

wenn mein Schwiegervater mir nun Geld für meinen Sohn aus 2. Ehe gibt, kann dann verlangt werden die Schulden von dem Geld zu bezahlen? Oder der immer noch geforderte Unterhalt?

die Schulden sind wesentlich höher, als das Erbe. Aber dennoch sind die 12.000€ ja für meinen Sohn aus 2. Ehe gedacht. Mein Schwiegervater möchte das Erbe lieber gerne von der warmen Hand reichen zb für den FS, Roller, Auto uä.

mein Sohn ist erst 4 Jahre alt. Müsste ich sicherheitshalber ein extra Konto für ihn eröffnen? Oder reicht es, wenn der Schwiegervater bestätigt, daß es sein Erbe ist? Ich wollte es gerne über mein Konto für ihn anlegen, sodaß er Zinsen bekommt.

vielleicht kennt sich ja jemand mit so einer komplexen Situation aus.

Herzlichen Dank

Finanzen, Jugendamt

Eingewöhnung im Kindergarten heute um sich gehauen?

Guten Abend, heute wollte mein Kind nicht in den Kindergarten. Wir sind seit drei Tagen ist er selber hingegangen und heute wollte er nicht. Ich habe mich trotzdem durchgesetzt und dann waren wir in der Gruppe und er hat uns sich geschlagen. Er hat sich die Haare gezogen und wo ich ihn dann auf den Arm genommen habe, hat er mir auch die Haare gezogen Und dann meinte die Erzieherin ja das hat er irgendwo ja gesehen. Ich weiß nicht wo er es gesehen haben könnte, da eigentlich zu Hause ist. Keiner macht was ich vorab noch sagen muss. Er ist ein Einzelkind er ist gerade drei und ich habe ihn sehr stark verwöhnt und dann hat er sich aber schnell beruhigen lassen und hat dann 2 Stunden gespielt Dann meinte die Erzieherin, dass es zwei Monate dauern könnte, bis er sich eingewöhnt hat. Mach mir irgendwie Sorgen da ich schon am Montag den ersten Eingewöhnung Tag hatte. Die selbe Erzieherin mir schon einen Satz rausgehauen, weil er Karies hatte und ich seine Zähne sanieren lassen habe. Ja ich weiß er hat Nuckel bekommen mit Saft drinne Und ich konnte ihm das auch ersparen. Da hatte ich auch einen Satz bekommen mit Ja 4 Backenzähne wurden gezogen ich zahle ja auch alles selber mit der Zahnsanierung und ich weiß auch, dass ich ihm das hätte ersparen können. Jetzt hab ich einfach nur Angst, dass ich irgendwann das Jugendamt vor meiner Tür habe. Ich hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob er schon mal Erfahrungen damit gemacht hat und ob das Jugendamt wirklich einfach so vor die Tür kommen kann oder der Kindergarten erst mal mit mir spricht. Tut mir leid für den langen text und freu mich auf jeden, der mir berichten kann.

Kinder, Angst, Jugendamt, verwöhnen

Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Liebe, Gesundheit, Polizei, Pädagogik, Politik, Beziehung, Jugendliche, Sex, Eltern, Gesetz, Sexualität, Vergewaltigung, Gesellschaft, Grundgesetz, Jugend, Jugendamt, Pädophilie, Sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Strafrecht, Straftat

Was tun? (Sorgerechts- Entzug vorgeburtlich )?

Hallo Liebe Community,

Ich benötige guten Rat! Aktuell bin ich in der 28SSW und im massivem Streit mit dem Jugendamt.Das jugendamt will unter allen Umständen eine inobhutnahme durchsetzen sowie den entzug der elterlichen sorge.

Es gab eine Gerichtliche verhandlung zu der nun heute der Beschluss folgte.Das Jugendamt erzielte dies durch Lügen und falschen Tatsachen.

(Der Beschluss im Anhang)

nun, welche Möglichkeiten gibt es? Wir wollen unseren Sohn unter allen Umständen nach der Geburt mit nachhause nehmen und die elterliche Sorge behalten

Sollte mein Sohn vor ET geboren werden, haben mein Mann und ich die Möglichkeit ihn erst einmal bei der Verwandschaft in Sicherheit zu bringen? (Natürlich wenn das Jugendamt nichts von der erfolgten Geburt weiß denn dann würde er ja direkt in Obhut genommen werden). Gäbe es die Möglichkeit das wir uns beim Verwaltungsgericht eine Art Schutz in form eines eilverfahrens holen der besagt das dem Jugendamt die in Obhutnahme und der Sorgerecht Entzug untersagt wird?

Gibt es irgendeine Möglichkeit das wir unseren Sohn vor einer inobhutnahme direkt nach der Geburt schützen können?

Ich habe durch den massiven Druck enorme Angst meinen Sohn positiv auf die Welt zu bringen und Bange bei jeder (Vorwehe) das jeden Moment die Geburt in Gang setzt und somit die direkte inobhutnahme erfolgt.

Ich danke im voraus an jeden, der uns Rat geben kann!

Sorgerecht, Gericht, Inobhutnahme, Jugendamt

Tipps um Jugendamt zu überzeugen?

Hallo,

wie ihr in meinem anderen Beitrag lesen könnt bin ich gegen meinen Willen in einer therapeutischen Wohngruppe und möchte so schnell wie möglich nach Hause.

Leider hat meine Mama das Sorgerecht nicht mehr und sie ist die einzige die sagt dass ich zurück kommen kann. Alle anderen (Gericht, KJP, Psychologin, Jugendamt, Erzieherinnen) sagen dass ich besser aufgehoben bin in der Wohngruppe und ich habe langsam das Gefühl dass die auch davon ausgehen, dass ich bis ich 18 bin nicht zurück kann.

Wie kann ich das Jugendamt überzeugen dass ich besser bei meiner Mutter wohnen sollte? Oder was kann ich konkret tun dass ich nach Hause darf?

Also soll ich eher mitarbeiten oder lieber nicht? Weil wenn ich mitarbeite denken sie vielleicht dass die Gruppe gut ist für mich und dann darf ich nicht gehen aber wenn ich nicht mitarbeite sagen die vllt dass ich Hilfe brauche, aber sie noch nicht annehme und mehr Zeit brauche. Also was würdet ihr sagen ist besser? Und soll ich ehrlich sein mit Sachen die in meiner Kindheit passiert sind oder lieber nicht? Weil damit würde ich ja meine Mitarbeit zeigen aber meine Mutter würde dann ziemlich sicher noch schlechter angesehen werden.

Wenn vielleicht jemand in einer Wohngruppe arbeitet was meint ihr ist besser? Und gibt es noch andere Tipps was ich machen kann?
Und ich würde das nicht machen, aber könnten meine Mutter und ich einfach zusammen in ein anderes Land ziehen sodass das Jugendamt uns nicht findet bzw. nicht zuständig ist? Oder was würde dann passieren?

Danke schonmal!

Sorgerecht, Jugendamt, Kinderheim, Wohngruppe

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