Mein Sohn aus 2. Ehe soll von seinem Opa eine große Summe Geld erhalten.
Ich habe noch Kinder aus erster Ehe, die zunächst bei mir wohnten, bis mein exmann mit ihnen unabgesprochen weg zog. Bis dann ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat, hieß es, man solle sie nicht aus der gewohnten Umgebung reißen. Da ich wegen häuslicher Gewalt, auch bzw. vor allem gegen meine Töchter in ein Frauenhaus ging, war ich psychisch am Ende über diese Entscheidung vor Gericht. Ich war nicht mehr fähig zu arbeiten, alles kreiste sich nur darum die beiden dort wieder zurück zu holen.
dann lernte ich meinen 2. Mann kennen, wir entschieden gemeinsame Kinder zu bekommen während der Rechtsstreit noch lief & mein exmann immer wieder versuchte den Kontakt zu verhindern.
mein 2. Mann hat für meine beiden Kinder aus erster Ehe immer alles bezahlt. Sprit für die Fahrten, die Unterkünfte, Urlaub, Kleidung, Schuhe, Fahrräder usw. Nur Unterhalt an meinen exmann nicht & ich hatte ja keine Arbeit mehr, war schwanger, Elternzeit & nun ist die jüngste 17 Monate alt. Es ist eine große Summe an Unterhaltsschulden angelaufen. Meine Töchter waren nie ausreichend ausgestattet, im Winter keine warmen Schuhe & Klamotten. Im Sommer keine passenden Sandalen usw. Mein exmann hat schon immer gerne das Kindergeld & alles was eben da war für seine Hobbys usw. genutzt…
inzwischen wurde eine akute Kindeswohlgefährdung in seinem Haushalt festgestellt, zuvor eine latente. Da er sich weigerte Hilfe aufzusuchen & die beiden sichtlich Schäden davon getragen haben kam es zur innobhutnahme. Es heißt weiter, man wolle sie nicht aus der gewohnten Umgebung nehmen & daher sollen sie im Kinderhaus bleiben bis der Vater sie wieder aufnehmen kann oder dort bleiben, obwohl sie immer noch zu mir zurück wollen.
ich weiß nicht ob er jetzt auch Unterhalt zahlen muss, bisher wurde der monatliche geforderte Betrag nicht weniger. Es kam nur zusätzlich ein Brief, daß ich nun für die Unterkunft im Kinderhaus zahlen soll. Da ich in elternzeit bin, muss ich derzeit nichts zahlen. Aber nun habe ich ja noch die Schulden. Mein exmann bekam Unterhaltsvorschuss, bisher wird auch weiterhin Unterhalt gefordert.
wenn mein Schwiegervater mir nun Geld für meinen Sohn aus 2. Ehe gibt, kann dann verlangt werden die Schulden von dem Geld zu bezahlen? Oder der immer noch geforderte Unterhalt?
die Schulden sind wesentlich höher, als das Erbe. Aber dennoch sind die 12.000€ ja für meinen Sohn aus 2. Ehe gedacht. Mein Schwiegervater möchte das Erbe lieber gerne von der warmen Hand reichen zb für den FS, Roller, Auto uä.
mein Sohn ist erst 4 Jahre alt. Müsste ich sicherheitshalber ein extra Konto für ihn eröffnen? Oder reicht es, wenn der Schwiegervater bestätigt, daß es sein Erbe ist? Ich wollte es gerne über mein Konto für ihn anlegen, sodaß er Zinsen bekommt.
vielleicht kennt sich ja jemand mit so einer komplexen Situation aus.
Herzlichen Dank