Abgaben ans Jugendamt?
Ich befand mich letztes Jahr bis Anfang November im betreuten Wohnen, welches von dem Kostenträger Jugendamt übernommen wurde. Halbwaisenrente hat durchgehend das Jugendamt bekommen, ich habe dann durch den Jugendhilfeträger vom betreuten Wohnen einen Satz bekommen, mit dem ich meinen Lebensunterhalt finanzieren sollte.
Als ich dann Anfang November aus dem betreuten Wohnen raus kam, stellte sich heraus, dass ich keinen Anspruch mehr auf Halbwaisenrente habe.
Der Sachbearbeiter, der für mich vom Jugendamt verantwortlich war, hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass ich seit dem 1. August 2024 keine Halbwaisenrente mehr bekomme. Ich habe trotz dieser Tatsache weiterhin den gleichen Satz vom betreuten Wohnen durch den Jugendhilfeträger ausgezahlt bekommen.
Jetzt habe ich vor längerem einen Antrag auf Weiterbewilligung der Halbwaisenrente (R0615) gestellt, welcher jetzt vor kurzem genehmigt wurde. Ich bekomme Nachzahlungen und weitere Auszahlungen ab dem 01.08.24.
Jetzt stellt sich die Frage:
Muss ich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und Nachwirkend vom 01.08.24 bis Anfang November (Ende der Jugendhilfe-Maßnahme) Rückzahlungen tätigen? Oder steht mir das Geld von diesem Zeitraum, in dem ich mich in der Maßnahme befunden habe, aber keine Halbwaisenrente bekommen habe, trotzdem für mich alleinig zu?