Jugendamt – die besten Beiträge

Eingewöhnung im Kindergarten heute um sich gehauen?

Guten Abend, heute wollte mein Kind nicht in den Kindergarten. Wir sind seit drei Tagen ist er selber hingegangen und heute wollte er nicht. Ich habe mich trotzdem durchgesetzt und dann waren wir in der Gruppe und er hat uns sich geschlagen. Er hat sich die Haare gezogen und wo ich ihn dann auf den Arm genommen habe, hat er mir auch die Haare gezogen Und dann meinte die Erzieherin ja das hat er irgendwo ja gesehen. Ich weiß nicht wo er es gesehen haben könnte, da eigentlich zu Hause ist. Keiner macht was ich vorab noch sagen muss. Er ist ein Einzelkind er ist gerade drei und ich habe ihn sehr stark verwöhnt und dann hat er sich aber schnell beruhigen lassen und hat dann 2 Stunden gespielt Dann meinte die Erzieherin, dass es zwei Monate dauern könnte, bis er sich eingewöhnt hat. Mach mir irgendwie Sorgen da ich schon am Montag den ersten Eingewöhnung Tag hatte. Die selbe Erzieherin mir schon einen Satz rausgehauen, weil er Karies hatte und ich seine Zähne sanieren lassen habe. Ja ich weiß er hat Nuckel bekommen mit Saft drinne Und ich konnte ihm das auch ersparen. Da hatte ich auch einen Satz bekommen mit Ja 4 Backenzähne wurden gezogen ich zahle ja auch alles selber mit der Zahnsanierung und ich weiß auch, dass ich ihm das hätte ersparen können. Jetzt hab ich einfach nur Angst, dass ich irgendwann das Jugendamt vor meiner Tür habe. Ich hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob er schon mal Erfahrungen damit gemacht hat und ob das Jugendamt wirklich einfach so vor die Tür kommen kann oder der Kindergarten erst mal mit mir spricht. Tut mir leid für den langen text und freu mich auf jeden, der mir berichten kann.

Kinder, Angst, Jugendamt, verwöhnen

Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

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Was tun? (Sorgerechts- Entzug vorgeburtlich )?

Hallo Liebe Community,

Ich benötige guten Rat! Aktuell bin ich in der 28SSW und im massivem Streit mit dem Jugendamt.Das jugendamt will unter allen Umständen eine inobhutnahme durchsetzen sowie den entzug der elterlichen sorge.

Es gab eine Gerichtliche verhandlung zu der nun heute der Beschluss folgte.Das Jugendamt erzielte dies durch Lügen und falschen Tatsachen.

(Der Beschluss im Anhang)

nun, welche Möglichkeiten gibt es? Wir wollen unseren Sohn unter allen Umständen nach der Geburt mit nachhause nehmen und die elterliche Sorge behalten

Sollte mein Sohn vor ET geboren werden, haben mein Mann und ich die Möglichkeit ihn erst einmal bei der Verwandschaft in Sicherheit zu bringen? (Natürlich wenn das Jugendamt nichts von der erfolgten Geburt weiß denn dann würde er ja direkt in Obhut genommen werden). Gäbe es die Möglichkeit das wir uns beim Verwaltungsgericht eine Art Schutz in form eines eilverfahrens holen der besagt das dem Jugendamt die in Obhutnahme und der Sorgerecht Entzug untersagt wird?

Gibt es irgendeine Möglichkeit das wir unseren Sohn vor einer inobhutnahme direkt nach der Geburt schützen können?

Ich habe durch den massiven Druck enorme Angst meinen Sohn positiv auf die Welt zu bringen und Bange bei jeder (Vorwehe) das jeden Moment die Geburt in Gang setzt und somit die direkte inobhutnahme erfolgt.

Ich danke im voraus an jeden, der uns Rat geben kann!

Sorgerecht, Gericht, Inobhutnahme, Jugendamt

Tipps um Jugendamt zu überzeugen?

Hallo,

wie ihr in meinem anderen Beitrag lesen könnt bin ich gegen meinen Willen in einer therapeutischen Wohngruppe und möchte so schnell wie möglich nach Hause.

Leider hat meine Mama das Sorgerecht nicht mehr und sie ist die einzige die sagt dass ich zurück kommen kann. Alle anderen (Gericht, KJP, Psychologin, Jugendamt, Erzieherinnen) sagen dass ich besser aufgehoben bin in der Wohngruppe und ich habe langsam das Gefühl dass die auch davon ausgehen, dass ich bis ich 18 bin nicht zurück kann.

Wie kann ich das Jugendamt überzeugen dass ich besser bei meiner Mutter wohnen sollte? Oder was kann ich konkret tun dass ich nach Hause darf?

Also soll ich eher mitarbeiten oder lieber nicht? Weil wenn ich mitarbeite denken sie vielleicht dass die Gruppe gut ist für mich und dann darf ich nicht gehen aber wenn ich nicht mitarbeite sagen die vllt dass ich Hilfe brauche, aber sie noch nicht annehme und mehr Zeit brauche. Also was würdet ihr sagen ist besser? Und soll ich ehrlich sein mit Sachen die in meiner Kindheit passiert sind oder lieber nicht? Weil damit würde ich ja meine Mitarbeit zeigen aber meine Mutter würde dann ziemlich sicher noch schlechter angesehen werden.

Wenn vielleicht jemand in einer Wohngruppe arbeitet was meint ihr ist besser? Und gibt es noch andere Tipps was ich machen kann?
Und ich würde das nicht machen, aber könnten meine Mutter und ich einfach zusammen in ein anderes Land ziehen sodass das Jugendamt uns nicht findet bzw. nicht zuständig ist? Oder was würde dann passieren?

Danke schonmal!

Sorgerecht, Jugendamt, Kinderheim, Wohngruppe

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