Stimmt es, dass der Staat Kinder als Eigentum der Mutter betrachtet und nicht des Vaters?

Nein 92%
Ja 8%

12 Stimmen

3 Antworten

Nein

BS! Bei uns in Deutschland gilt das Prinzip, dass Kinder nicht das Eigentum ihrer Eltern sind, weder der Mutter noch des Vaters. Das deutsche Recht räumt beiden Elternteilen gleiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern ein. Es geht vielmehr um das elterliche Sorge- und Umgangsrecht, das beiden Elternteilen zusteht. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Staat sieht Kinder ganz sicher nicht als Eigentum von irgendwem an!

Das die Kinder meistens bei der Mutter verbleiben liegt lediglich daran, dass sie oftmals die Hauptbezugsperson ist. Der Kindsvater ist in der Regel Vollzeitbeschäftigt und sie arbeitet Teilzeit, wenige Stunden oder gar nicht.

Warum sollte man dann ihm die Kinder geben, wenn er dafür seinen Job aufgeben muss, sie vielleicht gar keinen auf die Schnelle bekommt und somit die Kinder vom Staat unterhalten werden müssen und die Eltern womöglich gleich mit?

Es ist und bleibt immer eine Einzelfallentscheidung und am Ende geht es um das Kindeswohl!

Das die Väter oftmals das Nachsehen haben ist ja mitunter auch ein (Haus-)gemachtes Problem! Denn erst gefällt es allen Beteiligten, wenn er den Haupt-Versorger gibt und im Fall einer Trennung ist das Geschrei groß.

Am Besten wäre es natürlich, wenn sich Beide einig wären und erwachsen genug eine friedliche und einvernehmliche Trennung hinzulegen zum Wohl der Kinder. Da käme ja auch das Wechselmodell in Betracht z.B.

Im übrigen hat das Ganze ohnehin nichts mit dem Sorgerecht zu tun!

Sind sie verheiratet, dann haben sie ohnehin automatisch die gemeinsame Sorge. Die wird ihm auch nicht genommen wen man sich trennt.

Nur in Fällen, wo ein Elternteil gegen das Kindeswohl arbeitet, kann die gemeinsame Sorge auf einen Elternteil alleine übertragen werden.

Und unverheiratete Eltern sollten zusehen die gemeinsame Sorge zu beantragen. das geht ja problemlos beim Jugendamt. Nur manche Väter denken halt, sie hätten es automatisch, wenn sie die Vaterschaft anerkennen. Dem ist aber nicht so!

Und wenn Mutti sich diesbezüglich quer stellt, dann muss er die gemeinsame Sorge eben einklagen!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen
Nein

Nein.

In Deutschland gilt die gemeinsame elterliche Sorge als der Regelfall. Nur wenn - bei unverheirateten Paaren - der Vater nie das Sorgerecht beantragt, hat die Mutter allein das Sorgerecht. Oder wenn ein Gericht feststellt, dass die Eltern nicht in der Lage sind, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben - hier kann das Gericht aber sowohl Vater als auch Mutter das Sorgerecht entziehen. Die Hürden für einen kompletten Entzug des Sorgerechts sind aber sehr hoch.

Was du aber vermutlich meinst, ist nicht das komplette Sorgerecht - sondern, wo das Kind lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Die meisten Eltern einigen sich darüber einvernehmlich. Muss das ganze doch vor Gericht entschieden werden, dann bestätigt dieses in 95% die bisher gelebte Betreuungspraxis vor der Trennung. War die Mutter also drei Jahre mit Kind in Elternzeit und hat danach nur Teilzeit gearbeitet, dann stehen ihre Chancen besser, dass das Kind bei ihr lebt. Der Vater hat natürlich ein Umgangsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)