Hallo,
ich habe mal neulich in den Grundbuchauszug meiner Familie geschaut. Ich war mal auf einer Privatschule und meine Familie hatte Zahlungsverzug. Die Schule hat sich in unser Grundbuch eintragen lassen. Ich habe angerufen und gesagt, dass ich eine Löschbewilligung möchte. Die Dame am Telefon wollte eine Email für die Buchführung. Ich schrieb eine Email und bekam noch leider keine Antwort.
Ist meine Email gelungen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
da leider immernoch ihre Hypothek in unserem Grundbuch eingetragen ist obwohl die Schulden schon seit ca. 5 Jahren abbezahlt sind muss ich um Löschung des Eintrages bitten wonach sie eigentlich gesetzlich verpflichtet wären.
Wir würden gerne wissen welches Inkassounternehmen für Sie tätig war damals in dem Rahmen.
Ich bitte außerdem um eine Löschungsbewilligung.
"Ein Gläubiger ist verpflichtet, eine eingetragene Hypothek zu löschen, wenn die gesicherte Forderung vollständig beglichen wurde. Dies geschieht in der Regel durch die Ausstellung einer Löschungsbewilligung, die der Gläubiger dem Schuldner aushändigen muss."
Ich bitte von etwaigen Geldabhebungen/Einforderungen der Hypothek abzusehen, da diese zur Anzeige gebracht würden.
Liebe Grüße,