Antwort dringend Frage zu Mahnungen?

6 Antworten

Sollte man lieber nicht machen, weil:

Mögliche Straftatbestände:

Betrug (§ 263 StGB):

Der Tatbestand des Betrugs ist erfüllt, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, jemanden durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch den Getäuschten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die sich zu seinem Schaden oder dem eines Dritten auswirkt. 

Nötigung (§ 240 StGB):

Auch eine Nötigung kann vorliegen, wenn das Unternehmen versucht, den Empfänger durch Drohungen oder andere widerrechtliche Mittel zur Zahlung zu bewegen. 

Unlauterer Wettbewerb:

Unternehmen, die unberechtigte Forderungen erheben, können auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen

Dein Brief kommt sofort an der Gartentür in die Blaue Tonne.

Wäre Betrug und kann dich teuer zu stehen kommen.

Wenn du den Eindruck erweckst, dass du einen Anspruch auf die Zahlung hast, nennt der Staatsanwalt das "Betrug" und deine finanziellen Probleme verschärfen sich weiter.