Wie bekomme ich eine Löschbewilligung für das Grundbuch von meiner Privatschule?

3 Antworten

Deine E-Mail enthält wichtige Informationen, ist aber im Ton und Aufbau eher unglücklich – gerade wenn du auf eine verbindliche und rechtssichere Reaktion hoffst. Ein sachlicher, professioneller Ton erhöht die Chancen auf eine zügige und kooperative Bearbeitung deutlich. Ich schlage dir folgende überarbeitete Version vor:

Betreff: Bitte um Löschungsbewilligung zur Löschung der Hypothek im Grundbuch

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Einblick in unseren Grundbuchauszug haben wir festgestellt, dass die Hypothek zugunsten Ihrer Einrichtung weiterhin eingetragen ist. Da die zugrunde liegende Forderung bereits vollständig beglichen wurde (vor ca. fünf Jahren), bitten wir um Ausstellung einer Löschungsbewilligung gemäß § 875 BGB i. V. m. § 27 GBO.

Bitte teilen Sie uns außerdem mit, ob damals ein Inkassounternehmen in Ihrem Auftrag tätig war – und falls ja, welches.

Wir bitten um schriftliche Rückmeldung sowie die Übersendung der Löschungsbewilligung zur Vorlage beim Notariat. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Vor- und Nachname]

[ggf. Adresse oder Telefonnummer]

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 10 Jahre in der Branche

Detlef0 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 22:56

Vielen lieben Dank. Ich hoffe dass alles gut geht.

Absolut unhöflich - die Anfrage würde ich bei guter Laune ganz nach unten legen.

Wenn dies dein ganzer Text sein sollte , dann fehlen zumindest Angaben.

Die Namen deiner Eltern, dein Name, am sinnvollsten noch eine Vertragsnummer - damit die Schule überhaupt eine Chance hat, die Unterlagen zu finden.

Was macht dich so sicher, dass deine Eltern die Löschungsbewilligung damals nicht erhalten haben?

Wenn ich solche Löschungsbewilligungen ausstelle, gebe ich sie zur Verwahrung ins Grundbuch und informiere hierüber den Schuldner.

Den Nachweis über die Begleichung der Schuld muss meines Wissens der Schuldner führen. Hast du die Nachweise beigefügt.

Ob eine Privatschule zwingend an ein Inkasso abtritt? Zur Abwendung größeren Schaden würde man doch eher den Vertrag mit dem Schüler kündigen.


Detlef0 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 22:57

Haben die aber. Und 400€ !!! Inkassogebühren on top! Viel zu Hoch! Hätte ich einen Widerspruch geschrieben hätte ich nie wieder was von der Inkasso gehört.

kabbes69  27.06.2025, 08:38
@Detlef0

Die Löschungsbewilligung ist eine Formsach.Wenn der eingetragene Gläubiger die Schule ist - muss auch diese die Löschungsbewilligung erteilen. ,.wird also erst schwierig wenn es dir Schule nicht mehr gibt.

Ist für eine Schule vermutlich auch kein Alltagsgeschäft und die Kosten der Löschung können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden (Notarkosten fallen auf jeden Fall für die Schule an)

Wichtiger wäre mir aber den zu Grunde liegende Vollstreckungsbescheid entwertet zurück zu erhalten. Der wäre dann beim Inkasso einzufordern.

Wie du richtig schreibst, ist der Gläubiger zur Abgabe verpflichtet, wenn die Forderung beglichen ist. Oder muss zumindest eine löschungsfähige Quittung ausstellen. Ich würde dem Ganzen etwas Zeit geben, da das für die Schule auch nichts Alltägliches ist. Für die Bewilligung muss der Geschäftsführer, oder in welcher Rechtsform die Schule auch immer geführt wird, zum Notar.

Wenn die Bewilligung erteilt ist, müssen dann auch noch deine Eltern als Eigentümer zum Notar.