Grundschuld Auszahlung?

4 Antworten

Die Grundschuld ist erst einmal nichtssagend. Du musst wissen, welche Forderung durch sie gesichert wird. Und anhand dieser Forderung kannst du genau ausrechnen, was aus dem Nachlass gezahlt werden muss.

Vermutlich wurde die Forderung in einem Übergabevertrag o.ä. begründet. Den kann man notfalls vom damaligen Notar noch einmal anfordern. Je nachdem welchen Rang die Grundschuld im Grundbuch hat, würde ich mich auch nicht mit einem Teilbetrag zufrieden geben.

die Löschungsbewilligung wurde erstellt und auch schon ausgeführt

Die Grundschuld wurde also schon gelöscht? Das war aber nicht klug.

Wenn dem so ist wie du geschrieben hast, dann würde ich sagen:

Traue keinem Ganoven, dem du nicht die KNARRE in den Nacken halten kannst. Bedenke immer: Selbst hinter den hochehrwürdigsten Fassaden wird beschissen, das es kracht - und das, ohne dabei rot zu werden !

Lass dich von einem unabhängigen FACHANWALT beraten, bevor man dich/euch über dich Tisch zieht.

Notar wechseln scheint sinnvoll. So ein Schmarrn mit Zinsen selbst ausrechnen habe ich noch nie gehört.

Eingetragen wird immer ein astronomischer Zinssatz, der aber nie berechnet wird. Zur Sicherheit für den Kreditgeber wegen eventueller Zwangsversteigerungskosten. Die reale Forderung richtet sich natürlich nach den geltenden Konditionen des Kreditgebers und kann nur von diesem beziffert, also von niemandem ausgerechnet werden.