Grundschuld Auszahlung?
Meine Mutter (Pflegeheim) steht bzw. stand im Grundbuch (der Eigentumswohnung) meines verstorbenen Bruders mit einer Grundschuld (die noch offen ist) drin.
Ob die Wohnung beim Verkauf alle Gläubiger (im Grundbuch) bedienen kann
und ob die dort eingetragene Grundschuld meiner Mutter vom Nachlassgericht voll anerkannt wurde weiß ich nicht.
Die Nachlassverwalterin teilte uns 2020 mit, das wir eine Löschungsbewilligung beim Notar erstellen lassen sollten, dann würde meine Mutter einen Teil der offenen Forderung im Grundbuch ausbezahlt bekommen. (Die Summe konnte oder wollte man man mir nicht nennen, die Löschungsbewilligung wurde erstellt und auch schon ausgeführt)
Ich rief 2020 auch öfter bei der NL-Verwalterin an und fragte wie der Stand der Dinge ist.
Man sagte mir, das das mit dem Nachlassgericht noch dauern kann und sobald alles erledigt sei, würde meine Mutter die Summe ausbezahlt bekommen.
Bei der Nachfrage am 10.02.2021 hatte ich dann von der NL-Verwalterin erfahren,
das sie wohl die Ihr vorliegende Summe ohne Treuhandauftrag nicht auszahlen könnte und das da wohl die Notarin einen oder mehrere Fehler gemacht hätte.
(Die auszuzahlende Summe hatte ich da von der NL-Verwalterin auch nicht erfahren)
Die Notarin teilte mir dann mit, das ich das alles selber erstellen müsste,
das die Löschung im Grundbuch erst erfolgen darf, wenn die Summe X (die ich nicht kenne) bezahlt wurde.
Sie meinte auch, das ich die offene Forderung mit Zinsen etc. selbst berechnen müsste. (mir liegt das Grundbuch aber nicht vor, auch nicht das Datum der Einträge)
Die NL-Verwalterin möchte mit mir und der Notarin nicht sprechen und die Notarin
auch nicht mit der NL-Verwalterin.
Was kann man da tun, evtl. einen anderen Notar suchen?
Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
Die Grundschuld ist erst einmal nichtssagend. Du musst wissen, welche Forderung durch sie gesichert wird. Und anhand dieser Forderung kannst du genau ausrechnen, was aus dem Nachlass gezahlt werden muss.
Vermutlich wurde die Forderung in einem Übergabevertrag o.ä. begründet. Den kann man notfalls vom damaligen Notar noch einmal anfordern. Je nachdem welchen Rang die Grundschuld im Grundbuch hat, würde ich mich auch nicht mit einem Teilbetrag zufrieden geben.
die Löschungsbewilligung wurde erstellt und auch schon ausgeführt
Die Grundschuld wurde also schon gelöscht? Das war aber nicht klug.
Wenn dem so ist wie du geschrieben hast, dann würde ich sagen:
Traue keinem Ganoven, dem du nicht die KNARRE in den Nacken halten kannst. Bedenke immer: Selbst hinter den hochehrwürdigsten Fassaden wird beschissen, das es kracht - und das, ohne dabei rot zu werden !
Lass dich von einem unabhängigen FACHANWALT beraten, bevor man dich/euch über dich Tisch zieht.
Notar wechseln scheint sinnvoll. So ein Schmarrn mit Zinsen selbst ausrechnen habe ich noch nie gehört.
Eingetragen wird immer ein astronomischer Zinssatz, der aber nie berechnet wird. Zur Sicherheit für den Kreditgeber wegen eventueller Zwangsversteigerungskosten. Die reale Forderung richtet sich natürlich nach den geltenden Konditionen des Kreditgebers und kann nur von diesem beziffert, also von niemandem ausgerechnet werden.
Nimm Dir einen Notar.