Rückabwicklung Grundstück? Notar?

4 Antworten

Allerdings lassen sich Verkäufer und Notar einen dummen angehen und reagieren so gut wie auf gar nichts.

Was hat denn der Notar damit zutun?

Wir haben ein Schreiben aufgesetzt wo beide Parteien der Rückabwicklung zustimmen.

Ok.

NACHTRAG: Hat der Verkäufer das unterschrieben? Offenbar ja nicht.

Allerdings fragen wir uns, ob dieses Schreiben reicht oder ob der Notar ein offizielles Schreiben aufsetzen muss.

Reicht - wenn der Verkäufer das denn auch unterschreibt. Ist der Kaufvertrag noch nicht vollzogen und besteht für den Käufer noch kein Anwartschaftsrecht, begründet seine Aufhebung weder eine Übertragungs- noch eine Erwerbspflicht und fällt damit nicht unter die Formvorschrift. Der Aufhebungsvertrag ist damit formfrei.

Dir ist aber schon klar, dass bei gesundem Menschenverstand für die Sache ein Anwalt zu Rate zu ziehen ist...?

ChuckyII 
Fragesteller
 09.06.2020, 13:21

Super, danke für die schnelle Antwort

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VirageXO  09.06.2020, 13:23
@ChuckyII

Dir ist aber schon klar, dass bei gesundem Menschenverstand für die Sache ein Anwalt zu Rate zu ziehen ist...?

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ChuckyII 
Fragesteller
 09.06.2020, 14:18
@VirageXO

Aus welchem Grund? Wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht den beide Parteien unterschrieben haben. Was soll mir ein Anwalt dazu noch sagen? Entweder muss der Vertrag vom Notar beglaubigt werden oder nicht. Und diese Frage kann mir nur der Notar beantworten, ist ja immerhin auch sein Job. Hat nichts mit Menschenverstand zutun.

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VirageXO  09.06.2020, 14:53
@ChuckyII
  1. Weil niemand hier den konkreten Vertragstext kennt, sondern nur deine Wahrnehmung des Vertragstextes.
  2. Weil niemand abschließend beurteilen kann, ob hier nicht doch ein Anwartschaftsrecht entstanden ist.

Wenn du dein weiteres Vorgehen allein auf DIESE Beurteilung hier stützt, die nur auf Grundlage dieser spärlichen Informationen .abgegeben wurde..naja gut.

Ich gebe hier keine individuelle Rechtsberatung und ich brauche mich auch nicht um etwaige Schäden kümmern.

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Die Rückabwicklung muss durch den Notar beurkundet werden. Da reicht es nicht aus, was schriftliches festzuhalten. Haben Sie den Notar mitgeteilt, dass der Vertrag nicht mehr vollzogen werden soll? In der Regel wurde bereits die Vormerkung zu Ihren Gunsten beantragt. Fragen Sie bitte bei Ihrem Notar nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Krisha123  10.06.2020, 08:53

Ich habe nochmal nachgeschlagen. Solange der Antrag vom Notar bzgl. der Vormerkung nicht beantragt worden ist, reicht die formlose Erklärung aus. Sobald der Notar den Antrag gestellt hat, entsteht ein dingliches Anwartschaftsrecht des Käufers. Für einen solchen Fall unterliegt der Aufhebungsvertrag der Beurkundungsform. Für den Notar bedeutet dies, dass er den Antrag auf Eintragung der - noch nicht eingetragenen - Vormerkung erst nach Beurkundung des Aufhebungsvertrages zurücknehmen darf. Fragen Sie Ihren Notar, ob er den Antrag auf Eintragung der Vormerkung beantragt hat. Da reicht es nur aus, wenn der Antrag bereits versandt worden ist.

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Es gibt kein generelles Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags!

Wieso soll denn die Rückabwicklung stattfinden?

Rückabwicklung muss über den Notar gehen...wenn sie denn überhaupt zugelassen wird seitens des Verkäufers!

ChuckyII 
Fragesteller
 09.06.2020, 13:19

Hab ja oben geschrieben, der Verkäufer und wir haben ein Schreiben aufgesetzt wo beide Parteien der Rückabwicklung zustimmen. Meine Frage ist halt nur, ob dieses Schreiben ausreicht oder ob es der Notar absegnen muss (da keine Grundbucheintragung erfolgt ist)

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VirageXO  09.06.2020, 13:19
Es gibt kein generelles Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags!

Deswegen soll hier ja ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden (oder wurde geschlossen).

Rückabwicklung muss über den Notar gehen...wenn sie denn überhaupt zugelassen wird seitens des Verkäufers!

Nein - und siehe oben.

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Topotec  09.06.2020, 13:28
@VirageXO

Ja, das war im Fragetext so nicht ersichtlich...da hieß es:

Wir haben ein Schreiben aufgesetzt wo beide Parteien der Rückabwicklung zustimmen

Las sich erst einmal für mich so, dass ein Schreiben erstellt wurde, in dem beide zustimmen sollen, das aber noch nicht passiert ist.

Wenn dem zugestimmt wurde, sollte das ohne Weiteres funktionieren.

Wenn noch keine Auflassungsvormerkung usw. vom Notar beantragt wurde, sollte sich das dann recht einfach gestalten. Der Notar weiß auch, was noch zu tun ist und dessen Kosten müsstet ihr ja wohl auch wenigstens übernehmen...oder macht das auch der Verkäufer?

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VirageXO  09.06.2020, 13:34
@Topotec
Der Notar weiß auch, was noch zu tun ist und dessen Kosten müsstet ihr ja wohl auch wenigstens übernehmen...oder macht das auch der Verkäufer?

Bin nicht der Fragesteller ;)

In so einer Situation würde sich der Notar wohl eher hüten, da rechtsberatend aktiv zu werden, insbesondere weil der Verkäufer Zicken macht.

Der Fragesteller sollte mal eher zum besch*ssenen Anwalt gehen und keine Rechtsberatung für Grundstückskaufverträge über diese Seite hier suchen...

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Nun mussten wir den Kaufrückabwickeln. Allerdings lassen sich Verkäufer und Notar einen dummen angehen und reagieren so gut wie auf gar nichts. 

Was sagt denn dein Kaufvertrag? Unter welchen Bedingungen ist ein Rücktrittsrecht durch einseitige Erklärung vereinbart?

Eine notarielle Urkunde kann in der Regel nur über eine notarielle Urkunde aufgehoben werden. Dies müsste in deinem Fall der Verkäufer beim Notar beantragen. ( Der Verkäufer muss dem nicht zustimmen)

Sofern ein einseitiges Rücktrittsrecht in der Kauf-Urkunde vereinbart war, ist hier die Frist vermutlich verstrichen, kann auch ebenfalls ausschließlich vom Verkäufer beantragt werden und muss zwingend über eingeschriebenen Brief erfolgen.

Im Moment gibt es eine rechtskräftige, notarielle Urkunde, für welche der Verkäufer vermutlich noch eine Vollstreckung beantragen könnte, da ihr den vereinbarten Kaufpreis nicht bezahlt habt und daher der Notar noch nicht die Auflassungsvormerkung beantragt hat. Sollte der Verkäufer also keinen weiteren Käufer finden, kann er sich vom Notar noch eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages verlangen und einen Mahnbescheid erwirken.

Der Notar wird erst dann reagieren, wenn ihr ihn um einen Beurkundungstermin bittet zur Aufhebung der Urkunde...../2020.

Inwieweit das Finanzamt euren Antrag genehmigt, bleibt abzuwarten.