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Treppe zu nervig = TikTok Trend

Nicht jede Treppe ist gleich angenehm zu laufen. Das ist auch der TikTok-Nutzerin "Ballischrott" aufgefallen. Und das hat jetzt für einen Trend bei TikTok gesorgt.

Bei TikTok postete "Ballischrott" ein Video, wie sie in Lissabon eine Treppe herunter geht. Während des Abstiegs ruft sie ihren Freundinnen, die vorausgehen zu:

"Das ist so nervig, hier runterzulaufen. Weil die Treppe ist nicht genormt."

Die Freundinnen lachen - und das Netz lacht auch.

Doch im Netz bleibt es nicht nur beim Lachen. Nach bekannter TikTok-Manier greifen viele Nutzer die Idee auf. Sie nutzen das Audio um es hinter ihre eigenen Videos zu legen. Sie laufen an den verschiedensten Orten Treppen herunter, wie beispielsweise an der Treppe der Chinesischen Mauer oder der Treppe in einem Bus. Und immer ist im Hintergrund Ballischrotts Stimme zu hören, die sagt: "Weil die Treppe ist nicht genormt".

"Life after genormte Treppen"

Die Nutzerin selbst ist etwas irritiert über ihre plötzliche Bekanntheit. Bei TikTok postete sie anschließend ein Video mit der Aufschrift: "Life after genormte Treppen".

Hier sagt sie: "Den ganzen Tag höre ich aus irgendwelchen Videos heraus, meine Stimme, weil ich scheinbar die Person bin, die das für Deutschland unpolitischste Thema zum drüber reden geschaffen hat. Die scheiß Treppen."

Eine solche Treppe wie die in Lissabon dürfte es hier in Deutschland eigentlich nicht geben. Denn Treppen und Geländer werden in Deutschland nach der DIN-Norm "DIN 18065 Gebäudetreppen" geplant und errichtet. DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) festgelegt, einer unabhängigen Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit.

"DIN 18065 Gebäudetreppen" ist in den meisten Bundesländern in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten und damit auch öffentlich rechtlich eingeführt. Diese technischen Baubestimmungen sind keine reinen Empfehlungen, sondern müssen von den jeweiligen Behörden der Bauaufsicht beachtet werden. Ergänzt wird die DIN-Norm durch die Landesbauordnungen. Widerspricht sie dieser, dann gilt primär die Landesbauordnung.

Viele Regeln für "genormt"

Nach DIN 18065 sind unter anderem auch die "Grenzmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt" festgeschrieben. Je nach Gebäude und Art der Treppe variieren die Werte hier leicht.

Für baurechtlich notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen gilt: Der Auftritt einer Stufe muss eine Tiefe von mindestens 26 und maximal 37 cm haben. Die Höhe der Stufe muss zwischen 14 und 19 cm liegen. Und die nutzbare Laufbreite muss mindestens 100 cm betragen.

Aber es gibt noch eine Vielzahl weiterer Regeln für Treppen: Die "lichte Treppendurchgangshöhe", also die Kopfhöhe bei allen Treppen, muss mindestens zwei Meter betragen. Nach maximal 18 Stufen muss ein Podest kommen. Treppengeländer müssen laut Bauordnungsrecht eine Mindesthöhe von 90 cm besitzen - wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Und es macht auch einen Unterschied, wo die Treppe sich befindet: Für eine Treppe in einem Kaufhaus gelten zum Teil andere Regeln, als für die Treppe in einem Wohnhaus.

Aus dem Schritt gekommen

Im Video der Nutzerin Ballischrott ist zu erkennen, dass die Treppe einen sehr breiten Auftritt und eine sehr geringe Steigung besitzt.

Sie entspricht wahrscheinlich nicht den Grenzmaßen oder der Schrittmaßregel, wodurch die Nutzerin beim Abstieg der Treppe aus dem Schritt kommt - und das ist dann "nervig".

Was denkt ihr darüber?
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Abschiebungen schaffen Wohnraum! Wohnraummangel bekämpfen mit Abschiebungen?

Wenn die Bevölkerung eines Landes stark wächst – sei es durch natürliche Geburten oder durch Migration –, steigt die Nachfrage nach Wohnraum.

Der Wohnungsmarkt reagiert auf Nachfrage in der Regel träge, weil Neubauten Zeit und hohe Investitionen brauchen. Wenn kurzfristig hunderttausende zusätzliche Menschen hinzukommen, wächst die Zahl der verfügbaren Wohnungen nicht im selben Tempo mit. Die Folge daraus ist dass höhere Nachfrage bei gleichem Angebot zu steigenden Miet- und Immobilienpreisen führt. Besonders betroffen sind Ballungsräume, in denen schon vorher Wohnungsknappheit herrschte.

Zusammenhang mit Migration: Masseneinwanderung – etwa durch Flüchtlingsbewegungen oder wirtschaftliche Migration – hat in Deutschland seit 2015 zu einer stark erhöhten Nachfrage nach günstigem Wohnraum geführt. Diese Wohnungen konkurrieren dann mit dem Bestand, der eigentlich für einkommensschwache Einheimische gedacht war. Der Staat reagiert darauf oft mit Wohnungsbauförderungen, was aber wie gesagt Zeit braucht. Zwischenzeitlich entstehen Engpässe, soziale Spannungen und Verdrängungseffekte.

Wenn weniger Menschen im Land leben, sinkt rechnerisch die Nachfrage nach Wohnraum. Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsrecht oder befristete Rückführungen würden theoretisch den Druck auf den Wohnungsmarkt verringern, weil weniger Menschen Wohnungen benötigen.

Migration erzeugt zusätzlichen Bedarf an Wohnungen. Wenn Migration über ein gesundes Maß hinausgeht und das Wohnungsangebot nicht mithält, verschärft sich der Wohnungsmangel spürbar. Eine Reduktion der Zahl von Menschen im Land – durch Rückführung oder Abschiebung wird den Wohnraummangel lösen.

Hier bleiben dürfen dann alle die sich integriert haben und nur noch den deutschen Pass haben, den fremdenpass abgegeben haben und sprachniveau Typ b2 erreicht haben und mindestens den MSA bestanden haben.

Die Folge daraus ist dass man alle abschieben muss die keine ausweisdokumente haben und im Zweifelsfall dann einfach nach ethnischer Herkunft gehen und die Leute dorthin abschieben wohin ihre Genetik verweist. Welches Land deren Herkunft dann wirklich ist es deren Problem nicht unseres. Abschieben sollte man auch alle nichtdeutschen mit doppelpass die sich selbst also nicht als deutsche definieren und deren Integration somit deutlich gescheitert ist und denen sollte man einfach den deutschen Pass entziehen und diese Leute dorthin abschieben wo sie herkommen.

Nein unter den angeblich integrierten sind keine Fachkräfte weil niemand von denen sprachniveau B2 und Fachabitur oder MSA und Meisterbrief im Handwerk hat. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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