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Meinung des Tages: Unerfüllter Kinderwunsch - sollte (nicht-kommerzielle) Leihmutterschaft in Deutschland legalisiert werden?

(Bild mit KI erstellt)

Leihmutterschaft als letzte Option?

Hierzulande ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Pro Jahr beauftragen schätzungsweise 15.000 dieser Paare eine Leihmutter im Ausland. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland jedoch durch das Embryonenschutzgesetz verboten, insbesondere für Ärzte und Vermittlungsstellen. Die „Wunscheltern“ allerdings machen sich jedoch strafrechtlich nicht schuldig.

Juristisch gilt in Deutschland die gebärende Frau als Mutter, selbst wenn eine andere Frau die Eizelle gespendet hat. In anderen Ländern wie den USA, der Ukraine oder Griechenland ist Leihmutterschaft – je nach Ausgestaltung – teilweise erlaubt und rechtlich geregelt.

Mögliche Reform in Sicht?

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission prüfte die rechtliche Zukunft der Leihmutterschaft und sprach sich im April 2024 gegen eine kommerzielle, aber für eine vorsichtige Legalisierung der Leihmutterschaft aus. Voraussetzungen wären ein persönliches Verhältnis zwischen Leihmutter und Wunscheltern sowie eine nicht-kommerzielle Vermittlung mit angemessener Aufwandsentschädigung.

Pro und Contra der Legalisierung

Befürworter argumentieren, dass Leihmutterschaft bereits Lebensrealität sei und in Deutschland legal, sicher und ethisch geregelt ermöglicht werden sollte. Sie betonen die Wichtigkeit eines Kontakts auf Augenhöhe, fairer Beratung sowie dem Fokus auf das Kindeswohl.

Auch kommerzielle Leihmutterschaft wird nicht grundsätzlich als problematisch gesehen, wenn sie Frauen ökonomische Selbstbestimmung bietet.

Gegner allerdings warnen vor Ausbeutung und einem Machtgefälle zwischen reichen Wunscheltern und sozial benachteiligten Leihmüttern. Zudem wird kritisiert, dass Leihmutterschaft das Recht auf Abstammung verletzen und Kinder zur „Ware“ machen könnte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die (nicht-kommerzielle) Leihmutterschaft in Deutschland legalisiert werden?
  • Ist das Verbot in Deutschland Eurer Meinung nach noch zeitgemäß oder geht es an der Lebensrealität vieler Paare vorbei?
  • Ist die Leihmutterschaft für Euch Ausbeutung von Frauen oder verhilft sie diesen eher, zur (ökonomischen) Selbstbestimmung?
  • Unter welchen Voraussetzungen könnte die Leihmutterschaft in Deutschland legalisiert werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ja, die Leihmutterschaft sollte legalisiert werden, da... 52%
Nein, wir sollten an dem Verbot festhalten, weil... 43%
Andere Meinung und zwar... 5%
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Was denkt ihr wenn ihr das lest positive Antwort auf die Frage, ob man Vermögen und Erbschaftsteuer in Deutschland abschaffen soll?

Achtung sehr langer Text bitte bewertet trotzdem die Antwort und gibt euern Senf dazu

Ja, sollte man aus folgenden Gründen. Denn Doppelt- und Dreifachversteuerungen sollten schon im Interesse der Steuergerechtigkeit vermieden werden. Ein Vermögen wurde auch nur angehäuft aus kleinen Ersparnisquoten von teilweise sogar schon mehrfach versteuerten Einkünften. Daß z.B. eine sehr wohlhabende Person bei einer Abschaffung der Vermögenssteuer mehr Steuern spart als Otto Normalkverbraucher, das läßt sich nicht vermeiden. Denn daß ein armer Hund nichts erspart, weil er ohnehin noch nie Vermögenssteuer bezahlt hat, ist klar, und der Vermögenssteuerpflichtige ist dazu im Gleich wohlhaben, wo dann auch eine entsprechend hohe Vermögenssteuer anfällt. Bei der Erbschaftssteuer ist dies in etwa dasselbe. Was hier eingespart werden soll, das sind die Verwaltungskosten von Steuern, die höher sind als das Steueraufkommen selbst. Wer das nicht versteht oder auch nicht verstehen will, der soll mal einen Vergleich anstellen zwischen., Steueraufkommen von Einkommensteuer und Vermögenssteuern, und daneben einen Vergleichen zwischen den Verwaltungskosten dieser beiden Steuerarten. Er wird da feststellen, daß der Finanzverwaltung die Verwaltungskosten, um as Steueraufkommen einer bestimmten Steuer zu erzielen, bei der Einkommensteuer nur einen kleinen Prozentsatz beträgt und bei derart unbedeutenden Steuern wie z.B. Vermögenssteuer sind dann freilich die prozentualen Verwaltungskosten um ein vielfaches höher. Deshalb kann es u.U. von Vorteil sein,, auf bestimmte Steuern, deren Aufkommen die Verwaltungskosten der Steuerart nicht übersteigt, ganz abzuschaffen. Ausgesprochen dumm ist dann allerdiings, wenn so mancher Spießer bei dieser rein wirtschaftlichen Forderung der AfD eine "Bevorteiligung" der "Reichen" erblickt, weil bei einer Abschaffung der Vermögenssteuer tatsächlich in erster Linie wohlhabende Steuerpflichtige begünstigt werden. Aber was wollen denn die selbsternannten Proletarier im Sinne ihrer Karl-Marx-Lehre? Wollen sie etwa favorisiert werden betr. der Vermögenssteuer, indem ihr Arbeitgeber dann in Zukunft die Vermögenssteuer an seine Beschäftigten bezahlen soll? Wer von einer Steuer ohnehin befreit ist, weil er die Mindestbesteuerungsgrenze nicht erreicht, sollte sich deshalb nicht beschweren.

mal ehrlich das klingt doch nach Steuern für reiche böse für arme gut

Arbeit, Finanzen, Steuern, Geld, Wirtschaft, Recht, Erbe, Gesetz, Demokratie, Partei, Vermögen, Wahlen

Eine Schwarzfahrerin hat falsche Personalien angegeben und ich erhalten nun die Zahlungsaufforderung. Kann mir jemand rechtliche Tipps geben?

Ich habe von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Zahlungsaufforderung aufgrund einer Fahrpreisnacherhebung erhalten.

Ich bin zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem entsprechenden Zug gefahren. Eine Dritte Person hat bei der Kontrolle meinen Namen und die Adresse angegeben. Ich habe auch erfahren, wer es gewesen sein soll.

Dies habe ich National Express mitgeteilt.

Daraufhin erhielt ich ein erneutes Schreiben mit folgendem Wortlaut:

"Wenn ein Fahrgast keine gültige Fahrkarte vorlegt, nimmt unser Kontrollpersonal die Daten auf, und zwar anhand eines Lichtbildausweises. Die weibliche Person im Zug gab jedoch an, keinen Ausweis mitzuführen. Die Daten wurden somit per Selbstauskunft aufgenommen.

Sie geben an, dass Sie nicht diese weibliche Person waren. Es scheint zum Missbrauch Ihrer Personalien gekommen zu sein. Zu Ihrem Selbstschutz raten wie Ihnen, eine Strafanzeige zu erstatten. Bitte reichen Sie uns diese bis zum ...... ein und wir werden weitere Maßnahmen ergreifen."

Ich denke, dass das Eisenbahnunternehmen nicht berechtigt ist die Zahlung von mir zu verlangen, wenn sie sich nicht davon überzeugt haben, dass die Daten der kontrollierten Person auch korrekt sind und zu dieser Person gehören. Sofern kein Lichtbildausweis vorgelegt werden kann, müssen entsprechende Behörden, wie Polizei etc. hinzugezogen werden um die korrekten Personalien festzustellen.

Ich bitte um eine Einschätzung, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege. Ggf. kann mir jemand sogar Gesetzestexte nennen, auf die ich in meiner Antwort verweisen kann.

Noch zur Info: Ich möchten ungern eine Strafanzeige stellen, da es der Streich eines dummen Mädchens ist und der Aufwand nicht gerechtfertigt ist.

Recht, Gesetz, Bahn, Schwarzfahren

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