Gesetz – die besten Beiträge

Wie schlimm ist eine Ohrfeige?

„Meine“ Lieblings-Freelancer haben sich was Neues ausgedacht:

  1. A-Hörnchen hat mit dem Zeitarbeiter X ein Shooting gehabt, das unterbrochen werden musste, weil es körperlich belastend war... X hat sich dann in einen vermeintlichen Aufenthaltsraum (es ist eigentlich ein Lagerraum) zurückgezogen...
  2. B-Hörnchen suchte dann genau in diesem Aufenthaltsraum nach irgendeiner Requisite für sein nächstes Shooting...
  3. X war dem B bei der Suche im Weg...
  4. B hat X dann eine ziemlich harte Ohrfeige verpasst, obwohl X eigentlich nur etwas langsam ist und ganz gut Deutsch kann und auch kein Stück aufsässig ist (er war eben nur etwas gestresst.... körperlich und psychisch...)...

Ist so eine Ohrfeige irgendwie zuviel der Körperverletzung? Er hat zwar nicht geblutet oder so... Und man sah auch keine Rötung, als er verheult bei mir ankam, um einen anderen Drehpartner zu verlangen... Also so gesehen war es gar keine Verletzung... Aber X war psychisch noch fertiger als sowieso schon... Oder sind Ohrfeigen so, als ob man jemanden anrempelt?

Es gab zwar keine Zeugen, und A&B sagen nichts dazu, aber ich glaube X, dass er geschlagen wurde, weil A&B sowas Ähnliches schon vorher abgezogen haben (allerdings haben die sich da immer auf Notwehr berufen...)... Kameras habe ich immer noch nicht überall... der Sohn vom Geschäftsführer hält nichts davon, weil er meint, dass unsere Mitarbeiter keine strenge Überwachung brauchen... und ich weiß nich, wie man Kameras an dieses komische Netzwerk hier in der Firma (USB geht nur in den Studios selbst... in den anderen Bereichen müsste ich Ethernet-Kameras nehmen und Kabel verlegen und Switches... 🤢) anschließen könnte...

Schmerzen, Gesetz, Auseinandersetzung, Körperverletzung, Rechtslage, Strafe, Ohrfeige, Übertreibung, übertrieben, Rechtslage Deutschland

Artikel bei Kleinanzeigen verkauft, funktioniert angeblich nicht, Käufer droht mit Anwalt. Rechtslage?

Hallo,

auch wenn ähnliche Fragen schon hundertfach gestellt worden sind, finde ich nicht die konkrete Antwort auf meinen Fall:

Ich habe über Kleinanzeigen eine Grafikkarte verkauft. Ich habe dem Käufer angeboten diese vor Ort zu testen, wenn er möchte (unter Zeugen). Er wollte nicht. Tatsächlich wollte er die Karte sogar ohne Umkarton transportieren. Das konnte nicht mal ich verstehen und fragte nach, ob er sich sicher ist. Er bejahte.

Nun schreibt er mir nach 8 Tagen, die Karte würde nicht funktionieren und unterstellt mir, ich hätte das mit absicht gemacht. Fakt: Die Karte hat bei mir funktioniert. Ich musste sogar umbau bedingt, die Karte mehrfach ein- und ausbauen (es fehlten Kabel etc) und sie hat bis zuletzt einwandfrei funktioniert. Kein Fehler nichts. Der Käufer droht nun direkt mit Anwalt (wer hätte es gedacht, wilkommen in Deutschland) und macht mir druck. Das meine Klausel "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme." nur bedingt etwas bringt, habe ich nun schon rausgefunden.

Muss ich mir tatsächlich Sorgen machen (z.B. wenn er behauptet versteckter Mangel)? Ich habe meinerseits einen Anwalt kontaktiert, da wollte man aber alleine für das Erstgespräch 250€ haben. Da hoffe ich doch erstmal auf die schlauen Menschen hier :-)

Woher soll ich wissen, dass er nicht schon eine defekte Karte hatte und mir jetzt seine defekte andrehen will? Oder das er sie tatsächlich beim Transport beschädigt hat?

Internet, verkaufen, Betrug, Anwalt, Kaufvertrag, Gesetz, Kleinanzeigen, Verkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz