Gesetz – die besten Beiträge

Wie sieht es auf gutefrage mit dem Urheberrecht aus?

Also mir ist aufgefallen das sehr viele Beiträge Bilder nutzen, bei denen ich mir oft sicher bin, das der Ersteller des Beitrags nicht die Rechte hat, das Bild hochzuladen, auch wenn er es nicht kommerziell nutzt.

Das sind oft diese „Wie findet ihr …?“-Fragen, die dann bspw. Fotos von Kleidungsstücken, Personen des öffentlichen Lebens usw. enthalten.

Ich habe auch schon mehrfach versucht, das Ganze entweder über die Meldefunktion zu melden, indem ich bei sonstiges Urheberrechtsverletzung angegeben habe und dann den Link zur Originalquelle des Bildes. Das ganze wurde dann aber abgelehnt. Auch über die Bearbeitungsfunktion wurde das ganze abgelehnt. Über die offizielle Meldefunktion wegen Urheberrecht kann nur der Urheber selber melden.

Es ist, wenn der Urheber nicht aktiv nach solchen Verstößen sucht, denke ich, relativ unwahrscheinlich, das er auf einen solchen Verstoß aufmerksam wird. Doch trotzdem stelle ich mir einige Fragen, falls es geschieht:

  • Auch wenn gutefrage in den AGBs schreibt, das alle Kosten durch Abmahnungen der Nutzer tragen muss, hat gutefrage nicht eine Mitschuld, wenn sie darauf hingewiesen wurden und es nicht entfernt wurde?
  • Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung in einem solchen Fall, da es ja nicht kommerziell genutzt wurde außer vielleicht durch gutefrage? Wird sowas überhaupt ernsthaft verfolgt?
  • Wie sieht es bei Beiträgen mit solchen Bildern aus, von denen der Ersteller seinen Account deaktiviert hat? Müsste gutefrage die Daten nicht gelöscht haben, und können sie so den Täter überhaupt ausfindig machen?
  • Hat es einen Unterschied ob der Account anonymisiert ist oder nicht?
  • Verwendet ihr öfters urheberrechtlich geschützte Bilder in euren Beiträgen?
Internet, gutefrage.net, Bilder, Polizei, Urheberrecht, Gesetz, Zivilrecht, Urheberrechtsverletzung

Strafe Verkehrsdelikte und Sexualdelikte?

Ich habe zuletzt ein bisschen philosophiert und mich folgendes gefragt:

Wieso sind die Strafen für Verkehrsdelikte, die entweder mit einer hohen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar dem Tod eines Menschen enden, häufig vergleichsweise niedrig?

Ich beziehe mich hier auf Delikte, die zwar noch nicht den Tatbestand eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erreichen (z.B. Kudammraser), aber in denen z.B. ein Autofahrer ein schwerwiegendes Risiko eingeht und der Autofahrer das auch wusste. Z.B. das Überholen an einer äußerst unübersichtlichen Stelle mit tödlichem Ausgang. In solchen Fällen sind Strafen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe üblich, selten höher, öfter niedriger.

Ich vergleiche das jetzt mal mit den Sexualdelikten (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch), welche laut Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsdelikte sind. Hier sind die Strafen selbst in Fällen, in denen ausnahmsweise keine Folgenschäden erkennbar sind (sehr selten der Fall, aber gibt es definitiv, ansonsten wären es keine abstrakten Gefährdungsdelikte), aber es zur Penetration kam, schon höher als zwei Jahre, wenn ein Schaden eintritt, dann eher 4 bis 8 Jahre.

Ich finde es richtig, dass die Strafen bei Sexualdelikten hoch sind, aber wieso sind sie bei gefährlichen und sogar tödlichen Verkehrsunfällen nicht mindestens genauso hoch, wenn der Täter nicht bloß unachtsam war, sondern gewissermaßen russisch Roulette gespielt hat (z.B. Überholen an unübersichtlicher Stelle)? Auch hier wusste man um das Risiko, hat rücksichtslos das Risiko ausgeblendet und sogar das Leben (und nicht "nur" die psychische Unversehrtheit) als höchstes Rechtsgut im deutschen Recht verletzt.

Was sagt ihr zu der Argumentation?

Liebe, Auto, Männer, Frauen, Beziehung, Sex, Recht, Gesetz, Sexualität, Psychologie, Vergewaltigung, Autorennen, Gesellschaft, Mord, Strafrecht, Totschlag

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