Strafe Verkehrsdelikte und Sexualdelikte?
Ich habe zuletzt ein bisschen philosophiert und mich folgendes gefragt:
Wieso sind die Strafen für Verkehrsdelikte, die entweder mit einer hohen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar dem Tod eines Menschen enden, häufig vergleichsweise niedrig?
Ich beziehe mich hier auf Delikte, die zwar noch nicht den Tatbestand eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erreichen (z.B. Kudammraser), aber in denen z.B. ein Autofahrer ein schwerwiegendes Risiko eingeht und der Autofahrer das auch wusste. Z.B. das Überholen an einer äußerst unübersichtlichen Stelle mit tödlichem Ausgang. In solchen Fällen sind Strafen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe üblich, selten höher, öfter niedriger.
Ich vergleiche das jetzt mal mit den Sexualdelikten (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch), welche laut Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsdelikte sind. Hier sind die Strafen selbst in Fällen, in denen ausnahmsweise keine Folgenschäden erkennbar sind (sehr selten der Fall, aber gibt es definitiv, ansonsten wären es keine abstrakten Gefährdungsdelikte), aber es zur Penetration kam, schon höher als zwei Jahre, wenn ein Schaden eintritt, dann eher 4 bis 8 Jahre.
Ich finde es richtig, dass die Strafen bei Sexualdelikten hoch sind, aber wieso sind sie bei gefährlichen und sogar tödlichen Verkehrsunfällen nicht mindestens genauso hoch, wenn der Täter nicht bloß unachtsam war, sondern gewissermaßen russisch Roulette gespielt hat (z.B. Überholen an unübersichtlicher Stelle)? Auch hier wusste man um das Risiko, hat rücksichtslos das Risiko ausgeblendet und sogar das Leben (und nicht "nur" die psychische Unversehrtheit) als höchstes Rechtsgut im deutschen Recht verletzt.
Was sagt ihr zu der Argumentation?
1 Antwort
In Kurzform: Das Strafmaß bei Sexualstraftaten ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten teilweise massiv erhöht worden, ohne dass man dabei das Strafmaß für andere Delikte vergleichbar mitgezogen hätte. Das führt dazu, dass das Strafmaß verschiedener Delikte teilweise in keiner angemessenen Relation zueinander mehr steht.
Die Strafen für Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind in Deutschland ohnehin ausgesprochen niedrig. Das mag eine Ausprägung unserer Autoverbundenheit sein - aber vermutlich spielen hier auch noch andere Aspekte mit rein.
Verzerrt wird der Vergleich teilweise durch die Einbeziehung der Verurteilungen aus dem Jugendstrafrecht - hier haben die Richter sehr großen Ermessensspielraum nach unten und nutzen diesen oft auch in erheblichem Umfang aus. Das kann man punktuell durchaus kritisch sehen.
Ja, das ist richtig, deshalb fallen die Strafen dort ja überwiegend auch deutlich milder aus. Aber wenn ein 17-Jähriger eine Vergewaltigung i.S.d. § 177 Abs. 6 StGB begeht und dann mit 20 nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, passt das einfach nicht mehr.
Naja, es geht ja um das Alter zur Tatzeit.
Das mit dem Jugendstrafmas finde ich auch bedenklich allerdings sollte schon darauf geachtet werden das die Jungen nicht im Knast alles was zu einem schlechten Menschen gehört noch lernen.