Gilt ein tödlicher Unfall immer als fahrlässige Tötung?

4 Antworten

Nach Unfällen mit Todesopfern wird grundsätzlich wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. d.h. aber natürlich nicht daß es auch eine war. Stellt sich Unschuld des Beschuldigten heraus wird das Verfahren eingestellt.

Nein, ein Unfall ist ein Unfall.

Eine fahrlässige Tötung setzt, wie der Name suggeriert, Fahrlässigkeit voraus.

Der Autofahrer hat zwar noch versucht zu bremsen, aber da es sich um ein E bike handelte war der Radfahrer sehr schnell.

Im Prinzip Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 II StPO. Sofern sich der Autofahrer seinerseits ordnungsgemäß verhalten hat, darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich auch andere Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Er musste also keinen Sorgfaltsaufwand im Hinblick auf die konkrete Gefahr erbringen. Dementsprechend keine Sorgfaltspflichtverletzung.

Wenn man dem Unfallfahrer keinerlei schuldhaftes Verhalten vorwerfen kann, gilt es auch nicht als fahrlässige Tötung.