Wer ist Schuld (Verkehr)?

8 Antworten

Das müsste im Zweifelsfall ein Richter entscheiden und ist so nicht mit absoluter Sicherheit zu beantworten.

Grundsätzlich haftet der Auffahrende, weil dieser erstens den Sicherheitsabstand immer so wählen muss, dass er im Falle einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeuges noch sicher anhalten kann, und zweitens vor einer Ampel generell damit zu rechnen ist dass die Ampel umschaltet und das vorausfahrende Fahrzeug bremst. Zudem muss auch er die Ampel gesehen haben, die ja zu diesem Zeitpunkt schon gelb war, somit hätte er ohnehin anhalten müssen.

Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass dir eine Teilschuld zugesprochen wird, weil du nicht schon normal gebremst und angehalten hast, als die Ampel auf gelb umgeschaltet hat, sondern mit unverändertem Tempo weitergefahren bist (oder womöglich sogar beschleunigt hast). Das Überfahren einer gelben Ampel ist nur dann erlaubt, wenn ein sicheres Anhalten vor der Kreuzung nicht mehr möglich ist, und nach deiner Schilderung wäre ein sicheres Anhalten noch problemlos möglich gewesen, es gab also keinen zwingenden Grund für eine plötzliche Vollbremsung.

Der Auffahrende wäre das in Schuld gewesen.
Wenn es bei Dir schon knapp war mit Rot, war es bei ihm noch knapper und sein Abstand passte wohl auch nicht....

Sobald du siehst, dass die Ampel Gelb wird, hast du abzubremsen. Der andere Autofahrer scheint aber auch zu dicht hinter dir gefahren zu sein. Somit habt ihr beide Schuld an dem Vorfall.

Der hinter dir, weil er wahrscheinlich nicht den richtigen Abstand hatte. Außerdem hat er doch selbst Augen und kann die Augen sehen. Das entschuldigen war unnötig ich hätte ihm den stocke Finger gezeig(Falls er dich ramen würde) hätte Versicherung kontaktiert und wäre schnell weitergefahren.

ZuumZuum  14.03.2022, 06:48

Das entschuldigen war unnötig ich hätte ihm den stocke Finger gezeig(Falls er dich ramen würde)

Der Stinkefinger ist eine strafrechtlich relevante Beleidigung. Keine gute Idee, damit eine Ordnungswidrigkeit zu beantworten.

(Falls er dich ramen würde) hätte Versicherung kontaktiert und wäre schnell weitergefahren.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ebenfalls ein Straftatbestand.

Manche Leute hier schreiben sich um Kopf und Kragen. Wenn Du dich tatsächlich so im Strassenverkehr verhalten würdest, wärst Du einer der Kandidaten, die die Fahrerlaubnisbehörde einmal auf Geeignetheit zum Führen eines KFZ überprüfen sollte.

0

Es würde wohl auf eine Teilschuld von beiden Seiten hinauslaufen.

Du darfst nicht unnötiger Weise stark bremsen. Wenn die Ampel auf orange geht heißt das langsamer machen und nicht zu denken das man das schafft. Die Ampelschaltungen in Deutschland haben häufig eine lange Orangphase, aber das tut überhaupt nichts zur Sache. Man hat sich bei Orange auf das anhalten vorzubereiten und nicht gewissenlos weiterzufahren.

Der Fahrer hinten dran würde mit Sicherheit die größere Schuld zugesprochen bekommen. Er hat nicht genug Sicherheitsabstand gehabt um bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig bremsen zu können.

lg