Beinahe an grüner Fußgänger Ampel überfahren worden - Anzeige sinnvoll?

5 Antworten

Was hat dich daran gehindert, sich sofort an die Polizei zu wenden?

Du möchtest wissen:

Was kann ich mir von einer Anzeige erhoffen? 

Welches Vergehen möchtest du denn überhaupt zur Anzeige bringen?

Das Überfahren einer "Roten" Ampel?

*Ampel bei Rot überfahren mit Gefährdung anderer: Bussgeld ab 200,- EUR, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Überhöhte Geschwindigkeit?

Wie auch andere Straftatbestände/Ordnungswidrigkeiten, muss auch eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachgewiesen werden. Das kann hier jedoch sicher ausgeschlossen werden.

Nötigung im Straßenverkehr?

So erstatten Sie Anzeige bei Nötigung im Straßenverkehr

  1. Entscheiden Sie, ob der Sachverhalt anzeigewürdig ist. ...
  2. Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -typ und -farbe sowie das Aussehen des Fahrers.
  3. Anschließend erstatten Sie die Anzeige direkt oder telefonisch bei der Polizei oder der Onlinewache Ihres Bundeslandes.

https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/noetigung-im-strassenverkehr/

Du schreibst:

Mir wäre wichtig, dass der Fahrer in Zukunft deutlich vorsichtiger ist.

Erfahrungsgemäß reagieren Betroffene zeitnah oder gar nicht. Sobald der Schreckmoment vorbei und der anfängliche Ärger verflogen ist, wird in der Regel nichts weiter unternommen.

Du schreibst:

Ich habe ein Foto vom Wagen inkl. Kennzeichen und Fahrer und die Kontaktdaten eines Zeugen.

Dennoch war das Erlebnis nicht Grund genug für eine unverzügliche Kontaktaufnahme und polizeiliche Bewertung des Sachverhalts.

Die bisher erhaltenen Antworten stellen sicher keine optimale Hilfe zur Selbsthilfe dar.

Meine persönliche Meinung ist:

Ich schließe mich sehr gerne der Meinung von Smartass67 (Experte für Fahrzeuge & Verkehr) an.

Betroffene nehmen Gefahren-Situation anders wahr, als Unbeteiligte. Das ist jedoch nicht außergewöhnlich und betrifft auch andere Bereiche des täglichen Lebens.

Ohne die Sache herunter spielen zu wollen, sprechen folgende Punkte eher nicht dafür, dass es sich hier um einen rücksichtslosen Raser handelt.

Ich wollte an einer Kreuzung mit vielen Baustellen über die Straße gehen

Viel ist eine relativer Begriff. Entscheidend ist sowieso nur eine Baustelle. Nämlich die, in deren Bereich sich die Ampel befindet.

Da du als Fußgänger unterwegs warst, gehe ich von einer Baustelle innerorts aus.

Zumindest tagsüber befinden sich Baustellenbereich selten einzelne Fahrzeuge.

Du schreibst:

Er musste eine Vollbremsung machen und ich rückwärts springen.

Diese Beschreibung passt für mich eher zu einem fahrlässigen Verhalten.

Telefonieren, SMS schreiben oder ein Insekt im Auto zu jagen, sind nur 3 von vielen Möglichkeiten, sich beim Fahren ablenken zu lassen.

Wer mit hoher Geschwindigkeit und bewusst Rote Ampeln überfahren will, hat in der Regel sein Umfeld gecheckt.

Wartende Fußgänger hätte ein mit Vorsatz handelnder Fahrer bestimmt wahrgenommen.

Er musste eine Vollbremsung machen......

Üblich ist bei verengte Fahrbahn im Baustellenbereich folgender Ablauf:

Hohe Geschwindigkeit + Gefahren-Bremsung = Auffahr- und Personenunfall.

Gut für dich, dass du trotz Grüner Ampel noch mal nach links geschaut hast und zurück springen konntest.

Hättest du erst reagiert, als der Fahrer in die Eisen gestiegen ist, wäre es höchstwahrscheinlich zu spät gewesen.

Zu einem egoistischen Raser Unfälle mit Personenschäden billigend in Kauf nimmt, passt auch weniger, dass er anhält und sich für seine Fehler entschuldigt.

Im Gegenteil. Der Umstand, dass tatsächlich niemand geschädigt wurde, rechtfertigt für einen Menschen ohne Empathie eine Weiterfahrt.

aber mir fehlte vom Fahrer jegliches Unrechtsbewusstsein. Er hat gelacht und sich lapidar mit "Sorry" entschuldigt. Für mich hätte das aber böse enden können.

Das beutet, dass der Autofahrer angehalten, sich informiert und entschuldigt hat.

Eine Verhaltens-, bzw. Verkehrs-Therapie kannst du unter diesem Umständen sicher nicht erwarten.

Die Polizei hätte dir sagen können, ob dein persönliches Interesse für eine Halter-Auskunft zur persönlichen Kontaktaufnahme gerechtfertigt wäre.

Nummerschild & Zeugenaussage

Bei Nötigung im Straßenverkehr handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt. Das heißt, die Polizei ermittelt nur auf Antrag (Anzeige).

Was kann dein Zeuge tatsächlich bezeugen. Quietschende Reifen alleine beweisen einen Rotlicht-Verstoß nicht.

Aufgrund der Sachlage würde ich das Prozessrisiko als relativ hoch einstufen. Insbesondere, dass auch der tatsächliche Fahrer als Täter ermittelt werden muss.

Fazit:

Da du nach eigener Aussage aber auch weniger an einer Bestrafung, als vielmehr einer Belehrung des Fahrers interessiert bist, solltest du dich einfach mal erkundigen, ob und welche Möglichkeiten hast, an die Halteradresse zu kommen.

Zum Schluss noch einmal der Hinweis von Smartass67. Wir fordern immer sofortige Gerechtigkeit, für das Fehlverhalten anderer.

Für eigene Fehler erwarten wir hingegen Verständnis. Und das kommt sehr viel häufiger vor, als umgekehrt.

Mein Tipp:

Wer nicht beteiligt war, kann dir seine persönliche Sichtweise schildern. Ob die Voraussetzungen für eine Strafanzeige erfüllt sind, lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Das heißt:

Du musst für dich entscheiden, ob es hier um einen schusseligen Autofahrer geht - dann wird dieser sich in Zukunft sicher anders verhalten.

Oder ob es sich um einen notorischen und uneinsichtigen Fahrer handelt. In diesem Fall wurde er sicherlich auch bereits in der Vergangenheit durch ähnliche Verstöße auffällig.

"Wer ohne Fehler ist, mache die erste Anzeige....." - oder wie war das?

Sind wir nicht alle schon mal über eine Rote ampel gelaufen, oder mit dem Fahrrad auf den falschen Fahrradweg gefahren?

Ich muss gestehen auch schon öfter mal eine Station mit der Straßenbahn "schwarz" gefahren zu sein, weil ich mir das Geld für ein Ticket sparen wollte.

Das Telefonieren auf dem Fahrrad kostet 55,- EUR. Für Viele kein Grund darauf zu verzichten. Wer erwischt wird, empfindet diese Sanktion in der Regel nicht als gerechtfertigt.

Und ob wir jedes Mal, wenn wir 50,- Euro finden, diese auch pflichtgemäß im Fundbüro oder der Polizei abgeben, darf sicher auch bezweifelt werden.

Auch solche Überlegungen sollten eine relevante Rolle spielen, im Bezug auf eine Strafanzeige.

Persönliche, finanzielle Vorteile im Bezug auch Schadenersatzansprüche lassen sich leider nicht realisieren. Anspruch auch Schadenersatz hat nur, wer auch einen Schaden erlitten hat.

Der Kommentar ist etwas länger geworden, als gedacht. Allerdings ist eine Strafanzeige aber auch eine ernste Sache, deren mögliche Folgen bekannt sein und nicht unterschätzt werden sollten.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich sage mal das liegt bei dir ob oder nicht. Ich selbst würde mir das ersparen, er hat sich entschuldigt

Wer weiß die Hitze klar man will nicht ausmalen was passiert wäre. Aber geht es einem da wirklich besser damit?

Manche kompensieren den Schreck so. Wenn Du auch gerne für jeden Fehler bestraft wirst, mach halt.

Du selbst hättest von der Anzeige nichts. Er bekäme wohl ein Bußgeld wenn das zu beweisen ist.

Dir ist nichts passiert.. Du hast rein gar nichts von der Anzeige.