Zwangsprostitution unter 21?

3 Antworten

Es bedarf also keiner Überredung, es genügt ein allgemeiner Hinweis, solange mindestens bedingter Vorsatz vorliegt.

Das setzt allerdings u. A. voraus, dass das Opfer zu einer Entscheidung (Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution) veranlasst wird, die es ohne die Einwirkung des Täters nicht getroffen hätte (vgl. dazu bspw. BGH 5 StR 245/20, Beschluss vom 2. September 2020, Rn. 4, HRRS 2020 Nr. 1276).

Aber ja, der Begriff des "Veranlassens" ist relativ weit gefasst.


Physiker97 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 19:43

Vielleicht zu weit.

Nein, das was Du beschreibst ist nicht strafbar.

Jemanden zu etwas zu veranlassen meint juristisch etwas anderes als zu jemandem zu sagen, dass man sich ja im Studium auf diese Weise etwas dazu verdienen könnte. Veranlassen meint in diesem Zusammenhang tatsächlich die unter 21 Jährige Person in irgend eine Zwangslage zu bringen um dem "Rat" dann auch zu folgen.

Wenn die 18 jährige Freundin irgendwas gegen die 20 Jährige in der Hand hätte mit dem sie Druck auf sie aufbauen könnte oder wenn sie so eine Art Provision von den Betreibern der Internetseite bekommt wenn sich die 20 Jährige dort meldet, dann wäre es strafrechtlich relevant.

So ist es einfach nur der nicht strafbare und mehr oder minder sinnvolle "Rat" an eine Freundin.


Physiker97 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 19:44

Siehe die andere Antwort von Answer1234567.

Physiker97 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 22:29
@Charalambos

Doch. Es genügt, dass die Person ohne die Einwirkung die Entscheidung nicht getroffen hätte. Zudem wäre die Voraussetzung einer über das junge Alter hinausgehenden Zwangslage nicht mit dem gesetzeslaut vereinbar. Bei über 21-jährigen schreibt das Gesetz ja die wirtschaftliche/... Zwangslage explizit als Voraussetzung dazu, bei unter 21-Jährigen fehlt diese Voraussetzung.

Diese Regelung ist kein Schutz. Sie ist Heuchelei mit moralischem Anstrich.

Sie sagt: "Du bist alt genug, um deinen Körper zu verkaufen aber nicht alt genug, um diesen Entschluss selbstständig empfohlen zu bekommen." Das ist nicht Logik. Das ist gesellschaftliche Schizophrenie.

Du darfst dich mit 18 ausziehen, verkaufen, zerstören aber wehe, jemand sagt dir: "Mach das, es lohnt sich!" Dann ist er kriminell, aber der Freier, der dich benutzt, bleibt straffrei.

Der Staat spielt Moralapostel, während er selbst den Markt duldet, der diese Realität überhaupt erst ermöglicht.

Willst du wirklich schützen? Dann verbiete die Struktur, nicht nur die Sprache darüber. Oder hör auf, dich als Beschützer zu inszenieren, während du jungen Menschen das Messer in die Hand gibst und dann überrascht tust, wenn sie sich damit selbst entwerten.

Diese Regelung ist nicht sinnvoll. Sie ist schizophren, scheinheilig und feige.

Das System ist Krank, nicht weil sie Prostitution erlaubt, sondern weil es sie romantisieret, legalisiert, verhüllt und gleichzeitig so tut, als wäre es moralisch überlegen.

Ein Verbot bringt gar nichts, wenn die Wurzel nicht erkannt wird, dass wir in einer Kultur leben, die Sexualität monetarisiert, Frauen für Macht benutzt, Männer für Trieb beschämt und am Ende alle verliert.