Darf man als ü 18 jährige Person mit einer über 14- unter 18 Person nudes tauschen?

4 Antworten

Hallo nohaa36!

Diese Frage/Problematik wurde hier schon oft behandelt!

Rechtlich kommt es darauf an, ob es ich um Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt. Zudem, wer mit wem "was" tauscht. Des Weiteren wird wohl zwischen "Nudes" und offensichtlich pornösen Inhalten unterschieden. Ferner geht es um das Einverständnis/die Einvernehmlichkeit! Aber, du hast ja schon den Altersbereich angegeben.

Ich zitiere gerne das Recht, da man dies dann schwarz auf weiß hat!

Das Versenden von freizügigen Bildern über das Internet (Sexting) ist unter Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt. Dabei müssen Teenager jedoch Regeln beachten:
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen von sich selbst Nacktaufnahmen machen und diese auch mit anderen Jugendlichen teilen. Anderen Personen gegen ihren Willen intime Bilder zu schicken, ist nicht erlaubt.
In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Sexting zu betreiben.
Erwachsene dürfen pornografische Bilder von Jugendlichen nicht besitzen oder ihnen solche schicken. Das bedeutet: Nur Erwachsene dürfen untereinander Sexting betreiben und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen dies untereinander tun.

Bild zum Beitrag

https://gramm-recht.de/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/

https://www.kanzleiwehner.de/blog/sexting/

https://rechtsanwalt-strafrecht.com/sexualstraftat-internet-sexting-cybergrooming/

Ferner gilt:
https://kujus-strafverteidigung.de/strafrecht/sexting/

Erotik vs. Pornografie: Wo liegt die Grenze?
Nicht jedes Nacktbild oder jede freizügige Darstellung fällt unter Pornografie.
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Pornografie wie folgt:
„Sexuelle Vorgänge werden in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt und dienen ausschließlich oder überwiegend dem lüsternen Interesse des Betrachters.“

Nun hast du klare rechtliche Aussagen von unterschiedlichen Rechtsanwälten.

Erwähnenswert ist auch:

Es ist jedoch nicht strafbar, wenn die jugendpornografischen Inhalte mit Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden und innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden (vgl. § 184c Abs. 4 StGB)

Hier die Gesetzesgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Bild zum Beitrag

Fertigen Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren) pornographische Inhalte von sich an und versenden diese anschließend, fällt diese Handlung grundsätzlich unter die Tatvarianten des § 184c StGB. Eine Strafbarkeit ist (auch für Erwachsene) dennoch ausgeschlossen, wenn der Inhalt ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt wurde (§ 184c Abs. 4 StGB). Die Einwilligung darf aber nicht durch täuschendes oder in sonstiger Weise unlauteres Einwirken des Täters erwirkt worden sein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Sexualität, Penis, Selbstbefriedigung)  - (Sexualität, Penis, Selbstbefriedigung)

Dürfen ja, aber wer schlau ist und was auf sich und seine Privatsphäre hält, macht sowas nicht und läuft somit auch nicht Gefahr, erpresst, beleidigt, gehänselt, verleumdet und geärgert zu werden. Eine Freund hat es gemacht, der Fremde war ein Klassenkamerad/in der/die ihn nicht leiden konnte. Und siehe da die Bilder wanderten in der Schule umher, ein mobben und ärgern und das Gespött der Anderen, mußte er dann ertragen. Es war ihm eine ganz große Lehre, sowas wird er nicht mehr machen. Das Recht am eigenen Bild wird nicht beachtet, auch nicht von besten Freunden/innen noch von anderen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nohaa36 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 14:19

Warum verneint der andere Kommentar deine Antwort herr Community Experte?

JesJu  14.07.2025, 14:23
@nohaa36

Wir drei (FFM) Antworten mit unseren vier Kindern (2M/2J) gemeinsam, im Familienverband.

Ist mit Sicherheit strafbar.

Da kinderpornografische Inhalte gezeigt werden. Bei Personen unter 14. Lebensjahr.


nohaa36 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 14:37

ich hab doch geschrieben ü 14- u 18 also 14-18

Nein, das ist jugendpornos