Gesetz – die besten Beiträge

Ist das ein sinnvolles Gesetz für den Umweltschutz?





Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

Drucksache 20/XXXX



Gesetzentwurf

der Fraktion PFF – Partei für Fortschritt



Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Umweltschutzes durch Priorisierung des Schienenverkehrs (Umweltschutz-Förderungsgesetz – UFG)





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A. Problem und Ziel

Der Luftverkehr verursacht im Verhältnis zur Beförderungsleistung deutlich höhere Treibhausgasemissionen als der Schienenverkehr, insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken. Trotz bestehender Bahnverbindungen wählen Reisende oft das Flugzeug, teils aufgrund unvollständiger Zeitvergleiche. Ziel ist die verbindliche Vorrangregelung zugunsten der Bahn, sofern diese keine längere Gesamt-Reisezeit verursacht.





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B. Lösung

Gesetzliche Festlegung, dass bei kürzerer oder gleicher Reisezeit (inkl. Anfahrten, Kontrollen, Gepäckausgabe) ausschließlich Bahnreisen zulässig sind. Ausnahmen bestehen nur bei nachweislichem Zeitvorteil des Fluges. Regelungen zum Verbraucherschutz bei Zugausfällen im Vorlauf zu Flügen sowie massive staatliche Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind vorgesehen.





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C. Alternativen

Freiwillige Selbstverpflichtungen erwiesen sich als unzureichend.





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D. Haushaltsausgaben

Jährliche Bereitstellung von 100 Mrd. Euro für die Deutsche Bahn zur Infrastrukturförderung, Modernisierung, Netzausbau und Digitalisierung.





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E. Weitere Kosten

Keine zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen. Entlastung durch geringere Klimafolgekosten und weniger Flugverkehr.





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Gesetzestext



§ 1 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2027 in Kraft.



§ 2 Zweck

Förderung des Umweltschutzes durch Vorrang des Schienenverkehrs bei vergleichbarer oder kürzerer Gesamt-Reisezeit.



§ 3 Vorrang der Bahn

(1) Ist eine Zugreise, einschließlich Anfahrt zum Bahnhof, schneller als eine Flugreise unter Einbeziehung aller relevanten Zeitfaktoren, darf kein Flug gebucht werden.

(2) Ergibt sich ein nachweislicher Zeitvorteil des Fluges, ist die Buchung zulässig.



§ 4 Ausfall von Zügen zum Flughafen

(1) Führt der Ausfall einer Zugverbindung zum Versäumen eines gebuchten Fluges, ist eine kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Flug möglich.

(2) Die Nutzung des nächsten verfügbaren Zuges ist kostenfrei.

(3) Der Flugpreis kann erstattet werden; eine Erstattung des Zugtickets erfolgt nicht.



§ 5 Förderung der Deutschen Bahn

Der Bund stellt der Deutschen Bahn jährlich 100 Milliarden Euro für den Ausbau, die Modernisierung und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur zur Verfügung.



§ 6 Gesetzesinitiative

Dieses Gesetz wird von der Fraktion PFF – Partei für Fortschritt eingebracht.





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Begründung



Allgemeiner Teil:

Das Gesetz reduziert CO₂-Emissionen im Verkehr durch eine verbindliche Vorrangregelung für den Schienenverkehr, wenn keine zeitlichen Nachteile entstehen. Die Gesamt-Reisezeit wird ganzheitlich betrachtet. Der Ausbau der Bahn ist zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz und Umsetzung.



Besonderer Teil:



§ 3: Stellt sicher, dass nur dann geflogen wird, wenn dies einen klaren Zeitvorteil bringt.



§ 4: Gewährleistet Verbraucherrechte bei Zugausfällen im Flughafenzubringer.



§ 5: Legt die erforderliche staatliche Investitionshöhe fest, um die Bahn als konkurrenzfähige Alternative zum Flugverkehr auszubauen.







Ja 40%
Nein 40%
Anderes 20%
Umweltschutz, Deutschland, Gesetz

Infos über Erhebung von Bestandsdaten ein Jahr danach?

Hallo.

Folgender Brief kam an meinen Vater vom BKA:

,,Sehr geehrter Empfänger,dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information und erfordert Ihrerseits keine weitere Veranlassung. Dem Bundeskriminalamt wurde zumindest ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vorgelegt. Im Rahmen unserer gesetzlichen Zentralstellenfunktion zur Unterstützung von Polizeien von Bund und Ländern ist es unsere Aufgabe, zunächst die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung festzustellen.Zu diesem Zweck hat das Bundeskriminalamt am 6.6.2024 mindestens eine IP-Adresse bei Telekom angefragt und Bestandsdaten erhoben. Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.Das Bundeskriminalamt informiert sie dazu hiermit.Der Hinweis als Ermittlungsansatz und die anderen Auskünfte wurden zuständigkeitshalber an das LKA übergeben. Alle weiteren Bewertungen erfolgten von dort aus.Folglich werden zu diesem Vorgang keine Daten von Ihnen in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert."

Wichtig: Der Brief kam am 18.6.2025. Und seien wir doch mal ehrlich: Seit der Abfrage verging ein ganzes Jahr. Das LKA muss den Vorgang abgeschlossen haben. Andernfalls kommt nicht nach einem Jahr die Info über die Abfrage.

Am 28. Juli 2025 kamen 8 weitere solcher Briefe, alles Erhebungen von Bestandsdaten aus dem Juni 2024, mehrere nämlich am 16,, 18., 19., 25. und 29. 

Meine Frage: Wie ist das nun einzuordnen?Abgeschlossen? Kann mir noch was Ernstes drohen? Ich habe mir NICHTS zuschulden kommen lassen!

Polizei, Anwalt, Gesetz, Kriminalität, Strafrecht, Straftat

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