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Oldenburg: Linke greifen YouTuber an, Polizei lässt ihn allein?

Nach dem bisher unaufgeklärten Tod des Schwarzen Lorenz A. durch Polizeischüsse hat in Oldenburg eine linke Demonstration stattgefunden. Der rechte YouTuber Weichreite wollte diese dokumentieren.

Allerdings wurde er bei der Demonstration vor den Augen der Polizei von Linksextremisten bedrängt. Anstatt körperlich dazwischen zu gehen und den YouTuber zu schützen, baten zwei Polizisten die linksextreme Meute bloß Abstand zu halten. Dann verschwanden sie ganz.

Die Folge: Ein linksextremer Mob jagte den YouTuber durch Oldenburg und griff ihn körperlich an. Erst nach längerer Zeit gingen Polizeibeamte dazwischen - und anstatt alle Täter einzukesseln schleiften sie den YouTuber weg.

Dazu muss man wissen: An einer Versammlung darf man auch dann teilnehmen, wenn man anderer Meinung ist. Die Polizei muss insbesondere Medienvertretern ihre Arbeit ermöglichen. Sie ist zudem verpflichtet gegen polizeirechtliche Störer vorzugehen und nicht gegen deren Opfer.

Hier das Video des Vorfalls:

https://www.youtube.com/watch?v=KPAa2kG5IfI

Es wird jedoch noch besser: Die Polizei dankte den Teilnehmer nach der Demonstration in einer Pressemitteilung für ihr "besonnenes Verhalten". Der körperliche Übergriff auf den YouTuber wird komplett verschwiegen (siehe hier). Stattdessen wird dieser als "Provokateur" dargestellt, der selbst schuld sei:

Der ÖRR in Form des NDR behauptete sogar wahrheitswidrig die Demonstration sei "absolut friedlich" verlaufen:

https://x.com/OERRBlog/status/1915856854074196267

Warum macht die Polizei ihren Job nicht und geht stattdessen gegen Medienvertreter vor, anstatt diese zu schützen?

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Treppe zu nervig = TikTok Trend

Nicht jede Treppe ist gleich angenehm zu laufen. Das ist auch der TikTok-Nutzerin "Ballischrott" aufgefallen. Und das hat jetzt für einen Trend bei TikTok gesorgt.

Bei TikTok postete "Ballischrott" ein Video, wie sie in Lissabon eine Treppe herunter geht. Während des Abstiegs ruft sie ihren Freundinnen, die vorausgehen zu:

"Das ist so nervig, hier runterzulaufen. Weil die Treppe ist nicht genormt."

Die Freundinnen lachen - und das Netz lacht auch.

Doch im Netz bleibt es nicht nur beim Lachen. Nach bekannter TikTok-Manier greifen viele Nutzer die Idee auf. Sie nutzen das Audio um es hinter ihre eigenen Videos zu legen. Sie laufen an den verschiedensten Orten Treppen herunter, wie beispielsweise an der Treppe der Chinesischen Mauer oder der Treppe in einem Bus. Und immer ist im Hintergrund Ballischrotts Stimme zu hören, die sagt: "Weil die Treppe ist nicht genormt".

"Life after genormte Treppen"

Die Nutzerin selbst ist etwas irritiert über ihre plötzliche Bekanntheit. Bei TikTok postete sie anschließend ein Video mit der Aufschrift: "Life after genormte Treppen".

Hier sagt sie: "Den ganzen Tag höre ich aus irgendwelchen Videos heraus, meine Stimme, weil ich scheinbar die Person bin, die das für Deutschland unpolitischste Thema zum drüber reden geschaffen hat. Die scheiß Treppen."

Eine solche Treppe wie die in Lissabon dürfte es hier in Deutschland eigentlich nicht geben. Denn Treppen und Geländer werden in Deutschland nach der DIN-Norm "DIN 18065 Gebäudetreppen" geplant und errichtet. DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) festgelegt, einer unabhängigen Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit.

"DIN 18065 Gebäudetreppen" ist in den meisten Bundesländern in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten und damit auch öffentlich rechtlich eingeführt. Diese technischen Baubestimmungen sind keine reinen Empfehlungen, sondern müssen von den jeweiligen Behörden der Bauaufsicht beachtet werden. Ergänzt wird die DIN-Norm durch die Landesbauordnungen. Widerspricht sie dieser, dann gilt primär die Landesbauordnung.

Viele Regeln für "genormt"

Nach DIN 18065 sind unter anderem auch die "Grenzmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt" festgeschrieben. Je nach Gebäude und Art der Treppe variieren die Werte hier leicht.

Für baurechtlich notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen gilt: Der Auftritt einer Stufe muss eine Tiefe von mindestens 26 und maximal 37 cm haben. Die Höhe der Stufe muss zwischen 14 und 19 cm liegen. Und die nutzbare Laufbreite muss mindestens 100 cm betragen.

Aber es gibt noch eine Vielzahl weiterer Regeln für Treppen: Die "lichte Treppendurchgangshöhe", also die Kopfhöhe bei allen Treppen, muss mindestens zwei Meter betragen. Nach maximal 18 Stufen muss ein Podest kommen. Treppengeländer müssen laut Bauordnungsrecht eine Mindesthöhe von 90 cm besitzen - wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Und es macht auch einen Unterschied, wo die Treppe sich befindet: Für eine Treppe in einem Kaufhaus gelten zum Teil andere Regeln, als für die Treppe in einem Wohnhaus.

Aus dem Schritt gekommen

Im Video der Nutzerin Ballischrott ist zu erkennen, dass die Treppe einen sehr breiten Auftritt und eine sehr geringe Steigung besitzt.

Sie entspricht wahrscheinlich nicht den Grenzmaßen oder der Schrittmaßregel, wodurch die Nutzerin beim Abstieg der Treppe aus dem Schritt kommt - und das ist dann "nervig".

Was denkt ihr darüber?
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