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Kollege hat Haftbefehl wusste die Polizei den Arbeitgeber?

Hallo,

bei mir auf Arbeit ist gerade etwas Drama wegen eines Kollegen.

Ich wollte mich einfach mal erkundigen, wie das eig. Abläuft da man wahrscheinlich nur den Extremfall aus dem Fernsehen kennt.

Viele Informationen hab ich leider nicht, nur das er eine geringe Geldstrafe zahlen sollte, die nicht bezahlt hat und in die Ersatzfreiheitsstrafe gehen sollte.

Dort gab es wohl einen Termin, aber diesen hätte er nicht angetreten. Sprich es wurde wahrscheinlich irgendwann ein Haftbefehl ausgesprochen.

Nun meine Frage, wir arbeiten in einer kirchlichen Firma. Und ich dachte Tatsächlich bis vor kurzem, dass die Polizei bei sowas dich von der Arbeit abholt und verknackt. Nun meinte eine andere Kollegin dass die Polizei sich nicht drum kümmert wo du Arbeitest. Sondern eher mal klingeln kommt, und wenn man nicht aufmacht tatsächlich das meiste irgendwann per Zufallsprinzip (wie bei meinem Kollegen bei einer allgemeinen Verkeherskontrolle) festgestellt wird. Es handelt sich dort ja auch nicht um einen schwerverbrecher. Sondern eher um jemanden, der wahrscheinlich nicht zahlen wollte o. Konnte.

Mich interessiert nun, wie es nun wirklich abläuft mit so einem Ersatzfreiheitsstrafen Haftbefehl.. Wielange nach Frist zur Erscheinung der JVA kommt er? Wird da nicht in irgendeiner Hinsicht der Arbeitgeber informiert oder ist das egal?

Ich kenne nur krasse Dinger wo die Polizei Betriebe stürmt und die Täter da raus holt.

Polizei, Gesetz, Gericht, Haftbefehl, Polizeikontrolle, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht

Subsumtionstechnik; Was genau fällt noch unter das Anspruchsschema?

Hallo,

mir ist gerade das Thema Recht durch den Kopf gegangen.
Unter anderem das Thema "Subsumtionstechnik".

Bei der Prüfung von einem Fall muss der Prüfer nach einen bestimmten Schema vorgehen. Ich habe die mir eingefallenen Prüfungspunkte aufgeführt und mit Beispielen beschrieben. Wäre jemand so lieb und würde mal bitte drüber schauen ob es in der richtigen Reihenfolge ist, ich etwas vergessen habe oder weitere Beispiele aufgeführt werden können?

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I. Anspruch entstanden ist

Hier wird geprüft ob der Anspruch wirklich entstanden ist.
Bsp.:

Liegt ein Kaufvertrag vor. Liegt ein anderer Vertrag vor aus dem ein Anspruch entstehen könnte.

A hat mit B einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, A ist Käufer.

Weitere prüfbare Punkte;
Prüfung der Geschäftsfähigkeit (Altersprüfung)
Form (Was ist damit gemeint)
Verbotsgesetz (Was ist damit gemeint)
Gute Sitten (Was ist damit gemeint)
Anfechtung (Was ist damit gemeint)

II. Ist der Anspruch durchsetzbar?

Hier wird geprüft ob A die nötigen Mittel zur Zahlung der Kaufsumme zur Verfügung stehen.

III. Ist der Anspruch untergegangen?

Hier wird geprüft ob der Anspruch verjährt ist, oder aus irgendeinem anderen Grund untergegangen ist. Eventuell andere Gesetzliche Rahmenbedingungen die Greifen.

IV. Ergebnis

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Recht, Gesetz, Vertrag, BGB, Jura, Zivilrecht

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