Ist es verboten, im Gerichtsaal als Angeklagter, Alkohol zu trinken?
Was ist, wenn man nur Zuschauer ist, dürfen die Alkohole trinken?
Und natürlich ist gemeint, dass man den Stoff in einer Trinkflasche oder so mitbringt.
Wobei, was ist eigentlich, wenn man es nicht tut und paar von diesen kleinen Fläschchen von der Kasse mitbringt und trinkt?
Was ist mit Medizin, wie Klosterfrau Melissengeist, welches ~25 Vol.-% hat?
4 Antworten
Für die Gerichtsgebäude gelten wie üblich Hausordnungen, die (anders kenne ich es nicht) den "Genuss" von Alkohol im Gebäude verbieten.
Tritt man als Angeklagter alkoholisiert auf, kann die Verhandlung vertagt werden.
Erscheint man in einer Berufungsverhandlung alkoholisiert, kann nach § 329 StPO die Berufung verworfen werden, da die Anwesenheit eines betrunkenen Angeklagten als "nicht zur Verhandlung erschienen" gewertet werden kann und das Rechtsmittel zu verwerfen ist.
Hallo,
ich vermute, dass alkoholische Getränke in Gerichtsgebäuden in aller Regel durch die Hausordnung untersagt sind.
Das wird der Richter als Missachtung des Gerichtes werten und dich entsprechend abmahnen. Du hast gefälligst und ausschließlich auf den Prozeß zu achten.
in einer Trinkflasche oder so mitbringt.
Alleine das funktioniert nicht.
Was ist mit Medizin
Kann man vor oder nach der Verhandlung zu Hause einnehmen.