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Gebrauchter Wagen (Bastlerauto) ohne Garantie gekauft?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Unzwar hat mein Mann mir einen gebrauchten BMW 116i gekauft. Als er vor Ort war und den Kauf abgeschlossen hat, sagte der Händler ihm, dass der Wagen keine Garantie hat, außerdem wurde dies und der Zusatz, dass es ein Bastlerauto ist im Vertrag geregelt.

Ich bin wenns hochkommt 700 km bisher mit dem Wagen gefahren und er hat bereits 2 x die Motorleuchte blinken lassen. Beim ersten Mal haben wir es ausschalten lassen (nach Werkstattbesuch) und beim zweiten Mal war mir unwohl bei der Sache und wir habens woanders kontrollieren lassen, da sich der Wagen wirklich GARNICHT mehr fahren ließ. (Hat gerüttelt wie ein Traktor, Gas hat kaum funktioniert, Motor war nach 10 Meter Fahrt am glühen und es war einfach schrecklich). In der Werkstatt wurde nur ein Schaden von 1400 € ermittelt. (Steuerkettensatz etc.). Dort sagten sie ebenfalls, dass der Schaden vom Händler vertuscht wurde und wir verarscht wurden, durch die Klausel mit dem Bastlerauto und keiner Garantie.

Zu meiner Frage:

Haben wir auf irgendwas einen Anspruch? Es schmerzt sehr für mich so eine Summe zahlen zu müssen ..

Muss der Händler trotz Klausel, keine Garantie und Bastlerauto uns gesetzlich trotzdem die Garantie gewähren?

Ist es ein arglistig verschwiegener Mangel? (Kennzeichen Bastlerauto war ja vorhanden, mein Mann kannte die Bedeutung nicht und der Händler hat es ihm falsch erklärt)

Gibt es Gesetzesauszüge die mein Recht stützen würden?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

Auto, Recht, Garantie, Händler, Reparaturkosten, Täuschungsversuch, Auto und Motorrad

Saturn verweigert Gewährleistung?

Hallo, wie aus meiner bereits vorherigen Frage hervor geht, ist meine Bauknecht Waschmaschine defekt bzw. hat einen Schaden. Das Gummi zwischen der Trommel und der Tür, ist teilweise geschmolzen. Bei öffnen der Waschmaschine, kam zunächst Rauch heraus, die Kleidung und das Badezimmer reicht nach Rauch und beim anfassen des Gummis, klebte das geschmolzene Gummi an meinen Fingern.

Gekauft hatte ich die Waschmaschine am 28.06.2021 beim örtlichen Saturn Markt (Hessen) inkls. Lieferung, Anschluss und Altgerätmitnahme. Da die Waschmaschine neu ist besitzt sie ja eigentlich noch 1 Jahr Garantie und Gewährleistung (Siehe link). Auf meine bisherigen Frage wurde mir gesagt, dass ich zum Saturn gehen sollen wo ich sie gekauft habe, das Problem schildern soll und von der Gewährleistung gebrauch machen soll.

Das habe ich dann heute im Saturn Markt gemacht. Jedoch hat der Mitarbeiter direkt gesagt Zitat: "Das ist ganz einfach, wenden Sie sich an den Hersteller, er repariert sie dann." Ich habe mehrfach versucht ihn zu erklären, dass wir eine Gewährleistung haben, das wir die Waschmaschine hier im Saturn Markt gekauft haben. Jedoch hat er mir ständig gesagt, dass ich mich an den Hersteller wenden soll, da er (Saturn) dafür nicht zuständig ist. Auf meinen Versuch hin ihm zu sagen, dass Garantie und Gewährleistung nicht das gleiche ist sagte er mir, dass er nicht dafür zuständig sei, sondern der Hersteller und dieser auch für die Gewährleistung aber Saturn selber nicht.

Des Weiteren sagte er, das ich selbst die Waschmaschine in den Saturn Markt bringen könnte (3. Stock) und sie (Saturn) dann einen Reparaturauftrag erstellen könnten (Kulanz) aber sie selbst nicht dafür zuständig sind. Bei Kleingeräten machen Sie sowas aber bei Großgeräten wie einer Waschmaschine machen sie sowas nicht und/oder sind nicht zuständig. Bein Anruf an die Saturn Servicehotline wurde mir gesagt, dass ich mich an den Saturn Markt wenden soll, wo ich die Waschmaschine auch gekauft habe. Schön, da komme ich der erst eben her?

Nun weiß ich nicht, was davon stimmt und was nicht und/oder Saturn überhaupt zuständig/verpflichtet ist etwas zu tun. Ich habe vor es morgen nochmals bei einem anderen Mitarbeiter zu versuchen, jedoch denke ich, dass ich wieder abgewimmelt werde.

Wenn der Verkäufer Saturn dafür zuständig ist, warum hat er mich denn so abgewimmelt? Und besteht die Möglichkeit mir einen Link zu schicken der mir zeigt, dass Saturn gesetzlich dafür zuständig ist und ich diesen dann ggf. ausdrucken und morgen in den Saturn Markt mitnehmen kann. Sollte ich wieder abgewimmelt werden, dann werde ich nach dem Filialleiter reden.

Gewaschen wurde bisher nur ca. 7 mal und davon nur 4 mal bei 60Grad ansonsten immer bei 40Grad

Was davon stimmt den nun und an wen soll ich mich denn wenden?

Im Netzt steht: Kurz erklärt: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)

Waschmaschine, Technik, Recht, Garantie, Gewährleistungsrecht, Rechtslage, Saturn

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