Sie beschweren sich dass jegliche Mieterschutzmaßnahme ein Eingriff in die Vertragsfreiheit ist und ihr Argument ist: man müsse den Mietvertrag ja nicht unterschreiben wenn man mit den Bedingungen (befristet, Miethöhe usw.) nicht einverstanden sei.
Dass man schlichtweg keine Wahl hat wenn man keine andere Wohnung findet oder angeboten bekommt, das ist ihnen intellektuell dann offenbar zu hoch.
Selbiges gilt auch bei Arbeitsverträgen: Sie beschweren sich über gesetzlichen Urlaubsanspruch, Mindestlöhne und sonstige Arbeitnehmerrechte.
Es geht nicht um inhaltliche Kritik sondern auch hier wieder: wenn man mit den Bedingungen oder dem Lohn nicht einverstanden sei, müsse man den Arbeitsvertrag ja nicht unterschreiben.
Auch hier: wenn es keine besseren Angebote gibt und man eben keine andere Wahl hat muss man eben den Vertrag doch unterschreiben. So weit können die offenbar nicht denken.