Die schwarz-rot-goldene Flagge gilt gemeinhin, als Symbol, dass auch die Werte der Bundesrepublik Deutschland, wie sie von der Mehrheit ihrer Bürger verstanden werden ausdrückt und repräsentiert.
Sollte daher denjenigen, die in extremistischer Weise die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung ablehnen oder sich mehrheitlich zu solchen Gruppen bekennen, das führen dieses Symbols als missbräuchliche Benutzung bei Strafe verboten werden?
Ich denke hier im Besonderen an die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden in Städten, Gemeinden und Landkreisen, in denen Bürgermeisterämter und/oder die Mehrheit der Mitglieder der Gemeinde/Stadträte einer vom Verfassungsschutz als "gesichert extremistisch" eingestuften Partei angehören. Ich finde, wer diesen Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, dem sollte nicht erlaubt werden, die Symbole dieses Staates für seine Zwecke zu missbrauchen.
Als Strafmaßnahme bei Zuwiderhandlung käme die Konfiskation der Stadt-/Gemeindekasse, bis zur Einstellung dieser Praxis, bei gleichzeitiger Geldstrafe in Höhe von 3 Jahressätzen sämtlicher Kommunalsteuern, die die Gemeinde einnimmt in Frage.
Was haltet ihr von der Idee?