Bußgeld – die besten Beiträge

Miles Auto Geblitzt mit 17 Jahren auf anderen Account?

Guten Abend, mein Freund hat leider kein Account hier und hat mich gebeten für ihn etwas zu fragen. Undzwar ist er am Samstag Abend gegen 3 Uhr morgens auf die Idee gekommen ein Miles Auto zu mieten. Er hat einen Führerschein Bf17, deshalb hat er auf seine Email und Paypal mit dem Führerschein eines Mädchens das dabei war und 18 ist einen Account erstellt. Sie konnte nicht fahren, da sie getrunken hatte und er ist dann gefahren. Ganze 30 km durch die Stadt etc. Er hat nicht an die möglichen Konsequenzen gedacht undzwar was passiert wäre wenn er geblitzt wurde. Er bereut es sehr und wird auch daraus gelernt haben. Aber ihm stellt sich die Frage da er zwischenzeitlich deutlich zu schnell gefahren ist was jetzt passiert. Er hat keinen Blitz wahrgenommen und auf der Blitzer.de karte im internet gibt es auf der strecke auch nur wenige gemeldete Blitzer. Er hatte nach der Fahrt das Konto direkt gelöscht (beantragt Löschung erfolgt erst ein Jahr später) aus Reue. Nun hat er Angst ob er nicht doch geblitzt wurde und falls zu viel zu schnell. Das Mädchen würde bestimmt keine Strafe mit Probezeitverlängerung oder so übernehmen außerdem würde man ja auf dem Foto erkennen, dass kein Mädchen gefahren ist (oder doch nicht wegen der Dunkelheit?). Wie läuft das jetzt für ihn weiter. Falls er geblitzt wurden wäre würde er dann erst eine Mail von Miles bekommen, die das ihm mitteilt das ein Bußgeld auf dem Weg ist oder würde direkt Post bei dem Mädchen ankommen. Wer ist verzweifelt und sucht nach Antworten wie wahrscheinlich es ist das er geblitzt wurde und inwiefern er vorher informiert wird damit es keine Elternpartei mitbekommen würde bei einer kleinen strafe nur mit Bußgeld. Aber wenn die Strafe höher ist, wie soll er sich dann verhalten usw. Ich hoffe ihr versteht grundsätzlich was seine Bedenken und Fragen sind und könnt ihm Antworten geben. Lg

Auto, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, miles, Probezeit

Auffahrunfall an Grüner Ampel?

Hallo zusammen,

gestern nach der Arbeit hatte ich eine Situation, bei der ich unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich stand an einer roten Ampel, vor mir waren etwa drei Autos. Als die Ampel auf Grün sprang, fuhren alle an – doch plötzlich bremste das Auto direkt vor mir völlig ohne ersichtlichen Grund bis zum Stillstand ab, obwohl die Kreuzung frei war. Der einzige „Grund“: Etwa 50 Meter nach der Kreuzung stand ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht, das anscheinend gerade jemanden kontrollierte. Die Fahrerin meinte später zu mir, dass sie deshalb abrupt gebremst hat.

Ich konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und bin ihr mit sehr niedriger Geschwindigkeit (vielleicht 3 km/h) leicht aufgefahren. Mein Kennzeichenhalter hat ihr Auto am unteren Plastikbereich berührt. An meinem Auto ist absolut nichts zu sehen, nicht mal an der Halterung. Bei ihr konnte ich ebenfalls keinen sichtbaren Schaden feststellen.

Nun meine Fragen:

1. Bin ich hier automatisch schuld, weil es ein Auffahrunfall ist, oder könnte ihre abrupte Bremsung eine Teilschuld bedeuten?

2. Wie sollte ich das meiner Versicherung melden? Einfach genau so schildern oder gibt es etwas zu beachten?

3. Gibt es hier eine sinnvolle Vorgehensweise, um das Ganze möglichst unkompliziert zu klären?

Danke für eure Hilfe!

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Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

KFZ, Bußgeld, Kfz-Versicherung

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