Bußgeld – die besten Beiträge

Schönen Bußgeld mit Fahrvebot erhalten?

Ich zittiere: ,,Sollten Sie den Führerschein vor Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) abgeben wollen, ist Folgendes zu beachten:

Senden Sie, zusammen mit Ihrem Führerschein, nachstehende unterschriebene Rechtsmittelverzichtserklärung, an die Adresse Landeshauptstadt Musterstadt, Mustermannstraße 5, 22222 Mustermannstadt, alternativ nutzen Sie den Fristenbriefkasten Musterstraße 4, 22221 Musterstadt.

Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“

Mehrere Fragen:

  • Kann ich jetzt schon (Samstag) zahlen, und den Führerschein an einem anderen Tag abgeben? Gilt mein Verbot dann am selben Tag, da ich ja mit der Zahlung in einer Art zustimme?
  • Sollte das Verbot somit eintreten, muss der Führerschein nicht direkt abgegeben werden? Gilt er dann ab Zahltag, oder ab Eingang bei der Behörde?
  • Ist es legitim, seinen Führerschein per Post zu versenden? Oder lieber einen Termin telefonisch machen und vor Ort abgeben? Dauert das deutlich nicht länger? Woher weiß ich, ob dieser per Post ankam, oder ab wann das Verbot gültig wird?
  • Wann weiss ich, wann ich Führerschein wieder abholen kann?

Und warum kam kein Anhörungsbogen? Ist mit dem Aufbauseminarbrief in Kürze zu rechnen?

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Kann ich diese Person anzeigen?

Moin,

werde seit Tagen von einer Fußgängerin angemacht, weil ich mich nicht beim Verkehr an die Regeln halte. Ich bin Escooter Fahrer. War wohl auf dem Gehweg und dass wollte sie bei der Polizei anzeigen. Ich habe gesagt dass sie es tun soll, wenn die Polizei sich nicht mit anderen Sachen beschäftigt.

Daraufhin meinte sie zu mir Halt die Klappe. Ich hab’s ignoriert und hab mich nicht provozieren lassen.

Ein Tag danach hat sie mich wieder zu dem Zeitpunkt dort gesehen und hat mich aufgenommen. Anzeige ist anscheinend raus. Als ich sie darauf angesprochen habe, dass sie auf dem falschen Gehweg spaziert, kam: „Halt die Fresse“. Das hat sie aus dem Weiten gerufen. Ein Mann hat uns vom Weiten zugeguckt, als ich ihn gefragt habe, ob er das gehört hätte, meinte er nein und ging weg. Ich denke er schweigt, möchte aber nichts vorwerfen.

Heute war ich dann auf der Straße am fahren, dann hat sie mich wieder gesehen und meinte im lachenden frechen Ton: Na, auch mal begriffen? Sie mag vielleicht recht haben, aber trotzdem fühle ich mich sehr beleidigt und diskriminiert. Nach mir ist sogar ein Fahrrad Fahrer Auf dem selben Bürgersteig gefahren, die Frau hat das sogar gesehen aber hat ihm nichts gesagt. Ich finde das unfair, wenn man dem Verkehr etwas Gutes tun will, dann sollte man jeden anzeigen, und nicht irgendeinen den man nicht leiden kann.

Meine Frage: Reicht der Mann, der das beobachtet hat, als Beweis? Wird meine Aussage auch aufgenommen?

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