Hey :) mir wurde mitgeteilt, dass mein Arbeitszeugnis zwar mit der Note „Gut“ (2) bewertet werden würde, aber vielleicht entspricht dies durch gewisse Schlüsselwörter nicht der Wahrheit.
Hier das Zeugnis:
Frau X , geboren am … , war vom … bis zum … als Verkäuferin in unserem Unternehmen beschäftigt.
Als Verkäuferin gehörte es zu ihren wesentlichen Aufgaben,
- durch stets freundliches Verhalten gegenüber unseren Kunden dazu beizutragen, dass diese sich bei uns wohl fühlen,
- durch sorgfältige Kassenarbeit für korrekte Abrechnungen zu sorgen und zu gewährleisten, dass alle Artikel richtig kassiert wurden,
- nach Einteilung des Verkaufsstellenverwalters die Warenauffüllung vorzunehmen und dabei die verkaufsfördernde Darbietung sicherzustellen,
- übertragene Aufgabengebiete, wie die Bearbeitung von Obst und Gemüse, X aktuell, Sonderplatzierungen, Zigarettenständern, Brot, Kuchen, Tiefkühlkost selbstständig wahrzunehmen,
- zur Sauberhaltung der Verkaufsstelle beizutragen.
Jederzeit arbeitete Frau X umsichtig, gewissenhaft und genau.
Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Frau X war ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig.
Sie war stets freundlich zu unseren Kunden.
Frau X verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.