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Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Funktion der äußersten Kammer an Kunststofffenster Balkontüre?

Hallo zusammen,

ich habe eine Neubauwohnung mit einer doppelflügelige Balkontüre mit 3-fach Verglasung aus Kunststoff erworben.

Ich habe mir direkt vom Fensterhersteller Fliegengitter anbringen lassen mit 2 Flügeln an der Bakontüre. Dieses wurde am fest verbauten Rahmen verschraubt.

Nun ist es der Firma passiert das Fliegengitter schräg anzuschrauben und ebenso ist das Fliegengitter zu breit, so dass es gegen ein passendes ausgetauscht werden muss.

Da das bisherige schräg angeschraubt wurde verbleiben danach 9 Löcher im äußeren Fensterrahmen.

Ich habe aufgrund des Fehlers einen Austausch des fest verbauten Fensterrahmen gefordert, da ich durch die 9 verbleibenden Löcher die Dichtheit anzweifle.

Die Fensterfirma lehnt das ab und begründet es damit, das die äußerste Kammer angeblich eh entlüftet wird und keinen Einfluss auf die Dichtheit hat. Kennt sich von euch jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt oder nicht?

Und hättet ihr eine Begründung warum das egal ist oder nicht zu akzeptieren ist?

Ich habe selbst recherchiert aber kann leider nichts dazu finden.

Würdet Ihr das so akzeptieren mit den falsch eingebrachten und verbleibenden Löchern? Zum Teil werden diese auch danach sichtbar bleiben (Beispiel einer schräg verschraubten Schraube, was z.B. optisch sichtbar bleibt, als Bild beigefügt).

Über eine Antwort würde ich euch sehr danken, da ich mich im Moment sehr hilflos fühle.

Grüße

Patrick

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