Unter was steht gesetzlich ein Gartenschuppen für kanninchen zzgl heulager?
Servus, ich habe ein Problem und zwar ist die Frage unter was ein Gartenhaus für kanninchen und Lager für eine Privatperson. Hintergrund ist das das Bauamt uns dieses Projekt verbieten will weil ein "gebäude zur Tierhaltung" auf dieser Fläche nicht erlaubt ist. Allerdings finden wir nur Infos über gesetzliche Regelungen für Landwirte was aber nicht zustimmt.
Würde das unter normalen Gartenhaus laufen hätte man was in der Hand schließlich sind wir keine Landwirte.
2 Antworten
Wollt ihr wirklich etwas festes bauen?
Für ein normales Gartenhaus aus z.B. Holz braucht ihr keine Genehmigung.🤷♀️
Der Vermieter von dem Grundstück das wir pachten wollen will wissen ob das erlaubt ist. Ja es soll ein Holzhaus auf gepflasterteb Boden sein.
Im Baurecht gibt es Untergrenzen (darunter genehmigungsfrei)...
...kommt ihr da drüber?
Außerdem solltet ihr euch mit dem Bebauungsplan beschäftigen und die Kriterien für "Gebäude für Tierhaltung" erfragen (Größe, Tierart/Zahl...)
...plant halt "Gartenschuppen" (Werkzeug, Gartenmöbel, EIN Kaninchenstall) - statt 10 Ställe und Heulager...