Bedeutet der Bafög Aufhebungsbescheid, dass ich nie Bafög bezogen habe?
Hallo zusammen.
Meine Frage ist etwas kompliziert. 2004 habe ich zwei Jahre (also 4 Semester) studiert und Bafög erhalten. Dann habe ich das Studium abgebrochen (keine unadingbaren oder erschwerenden Gründe). Die Darlehenshälfte zahlte ich zurück, aber irgendwann kam ein Aufhebungsbescheid, da meine Eltern ihre Steuerbescheide nicht eingereicht hatten. Ich hatte also rückwirkend doch keinen Anspruch auf Bafög und musste den gesamten betrah zurückzahlen.
Wie ist das, wenn ich jetzt (bin 40) nochmal Bafög beantragen möchte? Wird die Studienzeit berücksichtigt, oder istves durch den aufhebungsbescheid so, als hätte ich nie welches bekommen?
Und wo wir gerade dabei sind: welche Möglichkeiten der Ausbildungsförderung habe ich sonst noch?
Lieben Dank schonnmal