Bafög, Leistungsnachweis, Rückzahlung?

1 Antwort

Du bist verpflichtet, deine Exmatrikulation dem BAföG Amt mitzuteilen. Die Rückzahlungsmodalitäten ändern sich durch den Abbruch nicht. 5 Jahre nach dem Ende deiner Regelstudienzeit beginnt die Rückzahlung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung