Scheinstudium / Bafög - Rückzahlung?

1 Antwort

Dann würde ich ein Auge auf die Zahlungsverjährung halten. Ich hatte damals einen ähnlichen Fall und das Bafög-Amt hat die zweijährige Zahlungsverjährung nicht beachtet. Ob die heute noch so kurz ist, weiß ich nicht.