Kann ich bei langwieriger Krankheit mein Bafög über die Förderungshöchstdauer verlängern?

1 Antwort

Nein, da gibt es keine Verlängerung. Du bist verpflichtet, längere Krankheiten dem BAföG Amt zu melden. In dem Fall bekommst du dann für die Dauer der Erkrankung kein BAföG und die Zeit bekommst du hinten rangehangen. Wenn du dann wegen Krankheit ein Urlaubssemester nimmst, hättest du Anspruch auf Bürgergeld.

Wenn du jetzt nachträglich argumentierst, das du ja krank und damit nicht studienfähig warst, musst du für diesen Zeitraum das gezahlte Geld sofort und komplett zurück zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung