Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im 2-Fach Bachelor zwei Semester lang studiert und danach ein Fach geändert, das andere blieb gleich. Den Bafög Folgeantrag habe ich jedoch vor dem Wechsel gestellt, den Wechsel im September vor dem WS 22/23 vorgenommen, also vor ziemlich genau 6 Monaten. Ich habe das nicht gemeldet, da ich beabsichtige in der gleichen Zeit fertig zu sein und eine Verlängerung wahrscheinlich nicht benötige. Das habe ich aber wohl doch auf die leichte Schulter genommen, denn jetzt wurde mir gesagt, dass ich es auf jeden Fall hätte melden müssen und dass das Konsequenzen haben kann. Jetzt frage ich mich was ich tun soll. Werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen? Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen? Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? Es wäre toll, wenn mir da jemand das Prozedere erklären könnte. Ich habe nämlich sehr große Angst, meinen BAföG Anspruch zu verlieren oder einen erneuten Antrag stellen zu müssen und dann wieder monatelang auf das Geld warten zu müssen, da ich dann leider mein Studium abbrechen müsste, da meine finanzielle Lage sehr schwierig ist. Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)? Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde?
Ganz lieben Dank.
1 Antwort
Hallo,
werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen?
In der Regel ja. Kommt auch drauf an, ob es eine Schwerpunktverlagerung ist oder ein Fachrichtungswechsel. Das kommt aber sehr auf die Inhalte aller drei Fächer an.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php#def
Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen?
Wenn ein neuer Erstantrag nötig gewesen wäre, dann ja.
Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren?
Nein. Nur eben, dass du ggf. das Geld für das erste Semester zurückzahlen müsstest und eben neues Geld erst ab Antragsstellung bekommst.
Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)?
Wenn du einen Erstantrag bräuchtest für die neue Kombi wäre das ein Schuss ins eigene Knie. Dann würdest du alles ab Wechsel bis dahin zurückzahlen müssen und hättest keinen neuen Antrag gestellt. Es ist entweder richtig oder falsch - es ist nicht so, dass die dann später sagen "ach egal". Kläre das lieber jetzt.
Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde?
Wie gesagt, Bafög muss schon korrekt beantragt sein.
Wenn du die Fachrichtung wechselst, MUSST du einen neuen Antrag stellen. Du hast einen Antrag gestellt für deine alte Kombi, diese studierst du nicht mehr. Also gibt es für diese Fachkombi auch kein Bafög mehr, denn du studierst es nicht mehr.
Du hast einen Fehler gemacht. Jetzt kannst du noch mit 5 Monaten Rückzahlung aus dem ganzen rauskommen. Wartest du noch weitere 2 Semester sind es eben dann statt 5 Monate Rückzahlung und neuer Förderung ab März 2023, dann eben 18 Monate Rückzahlung OHNE neue Förderung.
Die Entscheidung sollte klar sein. Erstens MUSST du Änderungen unverzüglich melden (siehe Hinweise auf Formblatt 1) und zweitens ist das finanziell völlig dumm, wenn du es nicht tust und auf die korrekte Förderung verzichtest und deine Schulden durch Nicht-Reagieren extrem erhöhst.
Daher ist es mir so wichtig jetzt genau zu erfahren, ob ich tatsächlich den Antrag neu stellen müsste..
Und das solltest du mit dem Bafögamt klären. Lieber weißt du jetzt, was zu tun ist, als dass du es erst in einem Jahr erfährst, was du hättest machen müssen.
Kann der Folgeantrag, den ich nach zwei Semestern gestellt habe, nicht als Antrag für die geänderte Fachrichtung gelten? Das behauptet nämlich jemand anderes.
Nein, da ein Folgeantrag ja der Folgeantrag vom Erstantrag ist. Und der Erstantrag ist für die Fachkombi, die du nicht mehr studierst.
Kann auch sein, dass die das so drehen, dass du nichts zurück zahlen musst. Aber so oder so musst du mit dem Bafögamt reden.
Du bekommst Fördergelder, du hast Mitwirkungspflichten. Das ist wie wenn du einen Autokredit aufnimmst, dein Auto schrottest, nichts der Bank erzählst, weil du sagst du zahlst die Raten ja korrekt weiter. Das ist nicht korrekt und nennt sich Betrug durch fehlende Mitwirkung, die du vertraglich unterschrieben hast.
Nichts anderes ist Bafög auch. Du bekommst Geld und hast auf Formblatt 1 Hinweise unterschrieben. Was denkst du für was das ist? Dass du sie ignorieren kannst?
Mir ist bekannt, • dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mitzuteilen; •
Du bist verpflichtet dazu. Da gibt es keine andere Interpretation.
Und genau deswegen solltest du schnellstmöglichst mit deinem Sachbearbeiter reden. Kopf in den Sand stecken und so tun als wäre alles super - ist hier nicht zu empfehlen.
Hallo. Lieben Dank für die Antwort. Wie ist das denn grundsätzlich, wenn man die Fachrichtung erstmalig nach Ende des zweiten Semesters wechselt? Wird da immer ein neuer Antrag gestellt? Wie ich gelesen habe, handelt es sich bei mir trotzdem um den Wechsel einer Fachrichtung, keine Schwerpunktverlagerung.
Ich weiß, dass es vernünftiger wäre das jetzt zu melden, aber wenn die Alternative wäre jetzt über 5000€ zurückzahlen zu müssen und monatelang auf das BAföG warten zu müssen, woraufhin ich mein Studium abbrechen müsste und mich beim Jobcenter anmelden müsste, weil ich es definitiv finanziell nicht überbrücken oder momentan zahlen könnte, dann bleibt mir leider nichts anderes übrig als wenigstens bis zum Leistungsnachweis nicht zu melden.. Daher ist es mir so wichtig jetzt genau zu erfahren, ob ich tatsächlich den Antrag neu stellen müsste..