Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?

1 Antwort

Hallo,

werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen?

In der Regel ja. Kommt auch drauf an, ob es eine Schwerpunktverlagerung ist oder ein Fachrichtungswechsel. Das kommt aber sehr auf die Inhalte aller drei Fächer an.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php#def

Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen?

Wenn ein neuer Erstantrag nötig gewesen wäre, dann ja.

Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? 

Nein. Nur eben, dass du ggf. das Geld für das erste Semester zurückzahlen müsstest und eben neues Geld erst ab Antragsstellung bekommst.

Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)?

Wenn du einen Erstantrag bräuchtest für die neue Kombi wäre das ein Schuss ins eigene Knie. Dann würdest du alles ab Wechsel bis dahin zurückzahlen müssen und hättest keinen neuen Antrag gestellt. Es ist entweder richtig oder falsch - es ist nicht so, dass die dann später sagen "ach egal". Kläre das lieber jetzt.

Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde? 

Wie gesagt, Bafög muss schon korrekt beantragt sein.

verseve 
Fragesteller
 24.03.2023, 22:29

Hallo. Lieben Dank für die Antwort. Wie ist das denn grundsätzlich, wenn man die Fachrichtung erstmalig nach Ende des zweiten Semesters wechselt? Wird da immer ein neuer Antrag gestellt? Wie ich gelesen habe, handelt es sich bei mir trotzdem um den Wechsel einer Fachrichtung, keine Schwerpunktverlagerung.

Ich weiß, dass es vernünftiger wäre das jetzt zu melden, aber wenn die Alternative wäre jetzt über 5000€ zurückzahlen zu müssen und monatelang auf das BAföG warten zu müssen, woraufhin ich mein Studium abbrechen müsste und mich beim Jobcenter anmelden müsste, weil ich es definitiv finanziell nicht überbrücken oder momentan zahlen könnte, dann bleibt mir leider nichts anderes übrig als wenigstens bis zum Leistungsnachweis nicht zu melden.. Daher ist es mir so wichtig jetzt genau zu erfahren, ob ich tatsächlich den Antrag neu stellen müsste..

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Fortuna1234  25.03.2023, 11:52
@verseve

Wenn du die Fachrichtung wechselst, MUSST du einen neuen Antrag stellen. Du hast einen Antrag gestellt für deine alte Kombi, diese studierst du nicht mehr. Also gibt es für diese Fachkombi auch kein Bafög mehr, denn du studierst es nicht mehr.

Du hast einen Fehler gemacht. Jetzt kannst du noch mit 5 Monaten Rückzahlung aus dem ganzen rauskommen. Wartest du noch weitere 2 Semester sind es eben dann statt 5 Monate Rückzahlung und neuer Förderung ab März 2023, dann eben 18 Monate Rückzahlung OHNE neue Förderung.

Die Entscheidung sollte klar sein. Erstens MUSST du Änderungen unverzüglich melden (siehe Hinweise auf Formblatt 1) und zweitens ist das finanziell völlig dumm, wenn du es nicht tust und auf die korrekte Förderung verzichtest und deine Schulden durch Nicht-Reagieren extrem erhöhst.

Daher ist es mir so wichtig jetzt genau zu erfahren, ob ich tatsächlich den Antrag neu stellen müsste..

Und das solltest du mit dem Bafögamt klären. Lieber weißt du jetzt, was zu tun ist, als dass du es erst in einem Jahr erfährst, was du hättest machen müssen.

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verseve 
Fragesteller
 25.03.2023, 19:01
@Fortuna1234

Kann der Folgeantrag, den ich nach zwei Semestern gestellt habe, nicht als Antrag für die geänderte Fachrichtung gelten? Das behauptet nämlich jemand anderes.

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Fortuna1234  25.03.2023, 19:35
@verseve

Nein, da ein Folgeantrag ja der Folgeantrag vom Erstantrag ist. Und der Erstantrag ist für die Fachkombi, die du nicht mehr studierst.

Kann auch sein, dass die das so drehen, dass du nichts zurück zahlen musst. Aber so oder so musst du mit dem Bafögamt reden.

Du bekommst Fördergelder, du hast Mitwirkungspflichten. Das ist wie wenn du einen Autokredit aufnimmst, dein Auto schrottest, nichts der Bank erzählst, weil du sagst du zahlst die Raten ja korrekt weiter. Das ist nicht korrekt und nennt sich Betrug durch fehlende Mitwirkung, die du vertraglich unterschrieben hast.

Nichts anderes ist Bafög auch. Du bekommst Geld und hast auf Formblatt 1 Hinweise unterschrieben. Was denkst du für was das ist? Dass du sie ignorieren kannst?

Mir ist bekannt, • dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mitzuteilen; •

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/shareddocs/downloads/formblaetter/v2022/formblatt_1.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Du bist verpflichtet dazu. Da gibt es keine andere Interpretation.

Und genau deswegen solltest du schnellstmöglichst mit deinem Sachbearbeiter reden. Kopf in den Sand stecken und so tun als wäre alles super - ist hier nicht zu empfehlen.

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